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Kfz Sachverständiger

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Termine: Ganzjährige Termine
Dauer: 5 Tage
Seminarort: Bundesweit
Fachbereich: KFZ

Kosten:
2499,00 Euro inkl. MwSt. pro Teilnehmer
(2100,00 Euro netto + 399,00 Euro MwSt.)

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Kfz Sachverständiger Fachlich

Definition Vorschaden:

Ein Vorschaden betrifft ein vor dem neuen Schadensereignis liegendes anderes Schadensereignis, bei dem der entstandene Schaden sach- und fachgerecht behoben wurde.

Ein erkannter Vorschaden ist im Grunde nach Lage, Intensität und Charakteristik zu beschreiben. Die Qualität seiner Reparatur ist zu schildern.

Textbeispiele:

Die unsachgemäße Reparatur von Vorschäden ist zu dokumentieren, und so zu schildern, dass der Wertverlust, den das Fahrzeug dadurch erlitten hat, offensichtlich wird.

Bei jüngeren Fahrzeugen sind die notwendigen Reparaturkosten, um das Fahrzeug einen fachgerechten technischen Zustand zurückzuversetzen, zu kalkulieren und insgesamt in Abzug zu bringen.

Bei älteren Fahrzeugen, die mit den Vorschäden weiterhin in Gebrauch bleiben werden, ist der Wert eines Fahrzeugs ohne Vorschaden dem Wert des vorbeschädigten Fahrzeugs gegenüberzustellen. Diese ermittelte Differenz ist in Abzug zu bringen.

8.1.8 Reparaturdauer

Das ist der Zeitraum in Arbeitstagen, in dem sich das Fahrzeug vom Beginn bis zum Ende der Reparatur in der Reparaturwerkstatt befindet.

Der Sachverständige gibt in seinem Gutachten die voraussichtliche Reparaturdauer an. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass die vorgegebene Dauer der Reparatur aus unterschiedlichen Gründen nicht eingehalten wird. Berechtigte höhere Ansprüche sind nur durchsetzbar, wenn ein ordnungsgemäßer Nachweis geführt wird.

Der Kunde muss von der Werkstatt in die Lage versetzt werden, die Reparaturdauer gegenüber der Versicherung einwandfrei nachzuweisen. Dabei ist es nötig alle Umstände, die die Reparaturdauer begründen, festzuhalten, damit der Kunde anschließend auch den Nachweis erbringen kann.

8.1.9 Restwert

Dies ist der Preis, der für ein unfallbeschädigtes Fahrzeug im Unfallzustand in einem örtlich begrenzten Gebiet bei einem seriösen Händler durchschnittlich erzielt werden kann (Veräußerungswert).

Der Geschädigte kann das beschädigte Fahrzeug grundsätzlich zu demjenigen Preis verkaufen, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem örtlichen Markt ermittelt hat. Auf höhere Ankaufpreise spezieller Restwertkäufer braucht er sich dabei in aller Regel nicht verweisen zu lassen.

Die Schadenminderungspflicht verlangt vom Geschädigten, ein konkretes und ernsthaftes Angebot des Schädigers oder dessen Haftpflichtversicherers anzunehmen, wonach er sein Fahrzeug zu einem höheren Preis als dem vom Sachverständigen ermittelten verkaufen kann. Dieses Angebot muss dem Geschädigten aber vor Veräußerung des Restwertes zugegangen sein.

Erzielt der Geschädigte bei der Veräußerung des Restwertes ohne überobligatorische Anstrengung einen höheren Erlös als vom Sachverständigen ermittelt, so muss er sich diesen Mehrerlös anrechnen lassen. Allerdings trifft den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer dafür die Beweislast.

8.1.9.1 Restwert unfallbeschädigter Fahrzeuge

Nicht bei jedem beschädigten Fahrzeug hat man es mit einem Restwert zu tun. Voraussetzung für einen Restwert ist, dass die Reparaturkosten in die Nähe des Wiederbeschaffungswertsrücken. Wenn die Reparaturkosten mehr als 70 % des Wiederbeschaffungswertes betragen, ist immer der Restwert anzugeben. Es kann dann auf Basis eines wirtschaftlichen Totalschadens abgerechnet werden. Bei nur leicht unfallbeschädigten Fahrzeugen (Reparaturkosten unterhalb von 70 % des Wiederbeschaffungswertes) wird kein Restwert angegeben.

Der als Preis ausgedrückte Restwert wird auf dem Markt durch Angebot und Nachfrage gebildet. Für die Bewertung gelten grundsätzlich die gleichen Maßstäbe wie beim Handel mit gebrauchten Fahrzeugen. Zu diesen Maßstäben gehören Fahrzeugart, Aufbau, Fabrikat, Typ, Antriebsart, Motorleistung, Hubraum, Plätze, Reifengröße, Reifenzustand, Baujahr, Erstzulassung, Besitzverhältnisse, Lackierungs-, Allgemeinzustand, nächste Haupt-, Abgasuntersuchung, Gesamtfahrleistung, Farbe, Ausstattung, Zubehör usw.

Besonders von Bedeutung ist die Marktgängigkeit. Sind lediglich Karosserieteile in Mitleidenschaft gezogen, ist mit größerer Nachfrage zu rechnen, weil Aggregate und Fahrwerk für die Weiterbewertung in Betracht kommen.

Die Betriebsleistung ist von Bedeutung hinsichtlich der Weiterverwertung von Aggregaten.

Das sogenannte Tagesgeschäft kann Einwirkung auf den Restwert haben.

Es ist darauf zu achten, dass nur der seriöse Handel berücksichtigt wird.

Im Gutachten wird ein Betrag für den Restwert angegeben. Dabei muss es sich nicht zwingend um den maximal erreichbaren Wert handeln, sondern eher um einen durchschnittlich erzielbaren Wert.

8.1.9.2 Textvorschläge zum Restwert

Der Veräußerungswert (Restwert) des beschädigten Fahrzeuges wurde unter Berücksichtigung der Grundzüge der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 06.04.1993 und vom 30.11.1999 ermittelt.

Nach dieser Rechtsprechung war auf den Preis abzustellen, der auf dem regionalen allgemeinen Markt für das unfallbeschädigte Kfz. üblicherweise zu erzielen ist. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien beträgt der erzielbare Restwert wie vorstehend angegeben.

Nach sachverständiger Bewertung ist das beschädigte Fahrzeug nicht mehr zum Wiederaufbau oder zu einem wirtschaftlichen Ausschlachten geeignet. Unter der Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfte sich am allgemeinen zugänglichen regionalen Markt ein Veräußerungserlös nicht mehr erzielen lassen.

ggf. Vielmehr sind Entsorgungskosten zu erwarten.

oder

Es sind ggf. Entsorgungskosten zu erwarten.

Gemäß Verlautbarung des BM Verkehr zu § 17 StVZO (B Verkbl. 92, 200ff) (Einschränkung und Entziehung der Zulassung) zur Behandlung total beschädigter Fahrzeuge wird von der Entwertung des Fahrzeugbriefes ausgegangen, da die Reparaturkosten 50 % über dem Neuwert liegen.

 

Ingenieurbüro Mustermann
Musterstr. 56 41199 Mönchengladbach
Tel. (02166) 123 456 Fax 123 456

Restwertanfrage


Schadenbeschreibung:


                                                          Schadenbereich:


Bemerkungen:


Restwert-Angebot: