Eine berufliche Weiterbildung ist eine Investition in Fachwissen, berufliche Sicherheit und neue Tätigkeitsfelder. Je nach persönlicher Situation, Arbeitgeber, Bundesland, Kursformat und Bildungsziel können unterschiedliche Fördermöglichkeiten infrage kommen.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen aktuellen Überblick über mögliche Förderwege für Aus- und Weiterbildungen bei der modal Akademie. Wichtig ist: Förderungen müssen in der Regel vor Kursbeginn geklärt und beantragt werden. Eine nachträgliche Förderung ist häufig nicht möglich.
Ob eine Förderung im Einzelfall möglich ist, hängt unter anderem davon ab, ob die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ob die Weiterbildung zum Förderziel passt und ob Träger und konkrete Maßnahme für den jeweiligen Förderweg zugelassen sind.
| Förderweg | Für wen? | Was ist wichtig? |
|---|---|---|
| Bildungsgutschein | Arbeitsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen und teilweise Beschäftigte | Beratung bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter vor Kursbeginn. Träger und konkrete Maßnahme müssen zugelassen sein. |
| Förderung Beschäftigter | Unternehmen und Beschäftigte im bestehenden Arbeitsverhältnis | Unter bestimmten Voraussetzungen sind Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt möglich. |
| Qualifizierungsgeld | Betriebe mit strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf | Für größere betriebliche Qualifizierungsprozesse. Besondere Voraussetzungen und betriebliche Vereinbarungen erforderlich. |
| Bildungsurlaub / Bildungszeit | Beschäftigte in Bundesländern mit entsprechendem Bildungszeitgesetz | Freistellung von der Arbeit. Eine Kostenübernahme der Kursgebühr ist damit nicht automatisch verbunden. |
| Arbeitgeberübernahme | Beschäftigte, deren Weiterbildung für den Betrieb relevant ist | Häufig über individuelle Kostenübernahme, Weiterbildungsbudget oder Qualifizierungsvereinbarung möglich. |
| Steuerliche Berücksichtigung | Selbstzahler, Selbstständige und Beschäftigte | Weiterbildungskosten können je nach Situation steuerlich relevant sein. Bitte steuerlich prüfen lassen. |
Die modal gmbh + co. kg ist seit dem 01.03.2011 als Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen. Die AZAV regelt die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Für Teilnehmende ist diese Zulassung besonders relevant, wenn eine Weiterbildung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden soll, zum Beispiel über einen Bildungsgutschein. Voraussetzung ist dabei immer, dass die persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und die konkrete Maßnahme für den jeweiligen Förderweg zugelassen ist.
In verschiedenen Seminarbereichen bietet die modal Akademie AZAV-zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen an, die bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen über die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert werden können.
Unsere Trägernummer lautet: 361/20947.
Die jeweiligen Maßnahmen-Nummern erhalten Sie auf Anfrage. Bitte klären Sie vor der Anmeldung mit Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter, ob die gewünschte Weiterbildung in Ihrem konkreten Fall gefördert werden kann.
Wichtig: Eine Förderung ist in der Regel vor Kursbeginn zu beantragen. Bitte melden Sie sich daher nicht vorschnell verbindlich an, bevor die Förderfähigkeit mit der zuständigen Stelle geklärt wurde.
Ein Bildungsgutschein kann von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter ausgestellt werden, wenn eine berufliche Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder die berufliche Eingliederung zu verbessern. Auch Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Mit einem Bildungsgutschein können Weiterbildungskosten übernommen werden. Je nach Einzelfall können auch weitere Kosten wie Fahrkosten, Kinderbetreuung oder auswärtige Unterbringung und Verpflegung relevant sein. Welche Kosten übernommen werden, klärt die zuständige Stelle im Beratungsgespräch.
Wichtig: Für eine Förderung reicht es nicht aus, dass ein Bildungsträger grundsätzlich zugelassen ist. Auch die konkrete Weiterbildung beziehungsweise Maßnahme muss zum Förderziel passen und für den jeweiligen Förderweg zugelassen sein.
Offizielle Informationen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit: Bildungsgutschein.
Ein Bildungsgutschein kann insbesondere dann infrage kommen, wenn eine Weiterbildung beruflich notwendig ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn dadurch Arbeitslosigkeit beendet, eine drohende Arbeitslosigkeit vermieden oder eine berufliche Neuorientierung unterstützt werden soll.
Typische Situationen sind:
Ob ein Bildungsgutschein ausgestellt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter im Beratungsgespräch. Die Förderung sollte deshalb immer vor Anmeldung und Kursbeginn geklärt werden.
Auch Unternehmen können bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten unterstützt werden. Die Agentur für Arbeit kann berufliche Weiterbildung im bestehenden Arbeitsverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen fördern, zum Beispiel durch Zuschüsse zu Weiterbildungskosten und zum Arbeitsentgelt.
Wichtig ist dabei, dass die Weiterbildung über kurzfristige, ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgeht. Bei der Förderung Beschäftigter nennt die Bundesagentur für Arbeit unter anderem eine Mindestdauer von mehr als 120 Stunden sowie die Zulassung von Bildungsträger und Weiterbildung als Voraussetzungen.
Für Unternehmen kann eine Förderung besonders interessant sein, wenn Beschäftigte neue Aufgaben übernehmen, sich fachlich spezialisieren oder auf veränderte Anforderungen vorbereitet werden sollen. Dazu können je nach Situation technische, gutachterliche, bewertende, sicherheitsbezogene oder digitale Qualifizierungen gehören.
Weitere Informationen bietet die Bundesagentur für Arbeit: Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten.
Das Qualifizierungsgeld ist ein Förderinstrument für Betriebe, die in besonderem Maß vom Strukturwandel betroffen sind. Ziel ist es, Beschäftigte durch Weiterbildung im Betrieb zu halten und für veränderte Anforderungen zu qualifizieren.
Dieses Instrument ist nicht für jede einzelne Kurzqualifizierung gedacht. Es setzt unter anderem einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf eines erheblichen Teils der Belegschaft voraus. Je nach Betriebsgröße gelten dafür unterschiedliche Schwellen. Außerdem sind betriebliche Regelungen, etwa über Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Arbeitgebererklärung, erforderlich.
Wenn Sie als Unternehmen mehrere Beschäftigte qualifizieren möchten, sollte frühzeitig mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit geprüft werden, ob eine Förderung über Beschäftigtenqualifizierung, Sammelantrag oder Qualifizierungsgeld möglich ist.
Offizielle Details finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit: Qualifizierungsgeld und beim BMAS zur Förderung der beruflichen Weiterbildung.
In vielen Bundesländern haben Beschäftigte einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für anerkannte berufliche oder politische Weiterbildung. Je nach Bundesland heißt dieses Instrument Bildungsurlaub, Bildungszeit, Bildungsfreistellung oder Arbeitnehmerweiterbildung.
In Nordrhein-Westfalen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz grundsätzlich bis zu fünf Arbeitstage im Jahr für berufliche oder politische Weiterbildung freigestellt werden. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung bei einer anerkannten Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung stattfindet.
Die modal Akademie weist eine Anerkennung als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach AWbG sowie weitere Zulassungen und Anerkennungen aus. Ob ein konkreter Kurs für Bildungsurlaub beziehungsweise Bildungszeit genutzt werden kann, sollte vor Anmeldung und vor Antragstellung beim Arbeitgeber geprüft werden.
Wichtig: Bildungsurlaub bedeutet in der Regel Freistellung von der Arbeit, nicht automatisch Kostenübernahme der Kursgebühr. Die Kurskosten tragen Teilnehmende häufig selbst oder sie werden vom Arbeitgeber übernommen.
Für Nordrhein-Westfalen finden Sie offizielle Informationen beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW zur Arbeitnehmerweiterbildung.
Viele Weiterbildungen werden direkt vom Arbeitgeber übernommen, wenn sie für die aktuelle oder geplante Tätigkeit im Unternehmen relevant sind. Das kann besonders bei fachlichen Spezialisierungen, neuen Verantwortungsbereichen, internen Prüfaufgaben oder gutachterlichen Tätigkeiten sinnvoll sein.
Für Arbeitgeber ist wichtig, vorab zu klären:
Bei mehreren Beschäftigten kann außerdem ein Sammelantrag oder eine betriebliche Qualifizierungsplanung relevant werden.
Wenn eine Förderung nicht möglich ist, können Weiterbildungskosten je nach persönlicher Situation steuerlich relevant sein. Dazu können zum Beispiel Kursgebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder Arbeitsmittel gehören.
Ob und in welcher Form Kosten steuerlich berücksichtigt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Bitte lassen Sie dies durch Ihre steuerliche Beratung oder das zuständige Finanzamt prüfen.
Einige Förderprogramme, die früher häufig genannt wurden, sind heute nicht mehr als aktive Fördermöglichkeit zu verwenden.
Die Bildungsprämie ist beendet. Der letzte Prämiengutschein wurde am 31.12.2021 ausgegeben. Prämiengutscheine konnten nur noch befristet eingelöst und abgerechnet werden. Die Bildungsprämie sollte daher nicht mehr als aktuelle Fördermöglichkeit beworben werden.
Die offizielle Archivseite bestätigt: Die Gutscheinausgabe der Bildungsprämie ist beendet.
Der Begriff WeGebAU wird teilweise noch verwendet, ist aber als frühere Programmbezeichnung zu verstehen. Aktuelle Förderungen für Beschäftigte laufen heute über die Instrumente der beruflichen Weiterbildungsförderung, insbesondere über die Förderung Beschäftigter nach den geltenden Regelungen der Bundesagentur für Arbeit.
Landesprogramme ändern sich regelmäßig. Ob in Ihrem Bundesland aktuell ein passendes Förderprogramm besteht, sollte vor Kursbuchung individuell geprüft werden. Besonders bei kurzen Seminaren, berufsbegleitenden Formaten oder Online-Angeboten unterscheiden sich die Voraussetzungen je nach Programm deutlich.
Förderrelevant können insbesondere Aus- und Weiterbildungen sein, die berufliche Kenntnisse erweitern, neue Tätigkeitsfelder eröffnen oder die Beschäftigungsfähigkeit verbessern. Dazu gehören je nach Ziel und Einzelfall zum Beispiel Qualifizierungen in den Bereichen Sachverständigenwesen, Kfz, Bau, Immobilienbewertung, IT, Datenschutz, Brandschutz, Haustechnik oder Gutachtenerstellung.
Ob ein bestimmtes Seminar über Bildungsgutschein, Beschäftigtenförderung, Bildungsurlaub oder einen anderen Förderweg nutzbar ist, hängt vom konkreten Kurs, vom Format, von der Dauer, von der Maßnahmezulassung und von Ihrer persönlichen oder betrieblichen Situation ab.
Wir empfehlen deshalb, Förderfragen möglichst früh zu klären. So können Fristen, Unterlagen und mögliche Nachweise rechtzeitig berücksichtigt werden.
Förderbedingungen können sich ändern. Prüfen Sie deshalb vor Anmeldung und Kursbeginn immer die aktuellen Informationen der zuständigen Stellen.
Sie interessieren sich für eine Aus- oder Weiterbildung bei der modal Akademie und möchten wissen, ob eine Förderung möglich ist?
Kontaktieren Sie uns mit Angaben zu Ihrem gewünschten Kurs, Ihrer beruflichen Situation und dem geplanten Zeitraum. Wir helfen Ihnen dabei, die passenden Unterlagen für die Förderprüfung vorzubereiten und den richtigen Ansprechpartner einzuordnen.
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Das kann je nach Kurs, Maßnahmezulassung und persönlicher Situation möglich sein. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters erfüllt sind und die Weiterbildung zum Förderziel passt. Bitte klären Sie dies vor Kursbeginn im Beratungsgespräch.
Die AZAV-Zulassung ist für Förderungen über die Arbeitsförderung relevant. Sie betrifft die Zulassung von Bildungsträgern und Maßnahmen. Für Teilnehmende ist wichtig, dass nicht nur der Träger, sondern auch die konkrete Maßnahme für den jeweiligen Förderweg zugelassen sein muss.
Bei bewilligter Förderung können Weiterbildungskosten übernommen werden. Je nach Einzelfall können auch weitere Kosten wie Fahrkosten, Kinderbetreuung oder auswärtige Unterbringung relevant sein. Welche Kosten übernommen werden, entscheidet die zuständige Stelle.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen Förderleistungen für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten erhalten. Möglich sind beispielsweise Zuschüsse zu Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt. Die genauen Voraussetzungen sollten mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit geklärt werden.
Eine Förderung kann sich auf die Übernahme von Weiterbildungskosten oder Zuschüsse beziehen. Bildungsurlaub beziehungsweise Bildungszeit bedeutet dagegen meist bezahlte Freistellung von der Arbeit für eine anerkannte Weiterbildung. Die Kurskosten werden dadurch nicht automatisch übernommen.
Nein. Die Bildungsprämie ist beendet und sollte nicht mehr als aktuelle Fördermöglichkeit eingeplant werden.
Ja, in der Regel muss eine Förderung vor Beginn der Weiterbildung beantragt und bewilligt werden. Melden Sie sich daher nicht vorschnell verbindlich an, wenn Sie eine Förderung nutzen möchten.