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Immobiliengutachter werden - Fachkundig Immobilien bewerten

Was ist meine Immobilie wert? Diese Frage wird zu unterschiedlichen Anlässen gestellt. Sei es weil man die Immobilie verkaufen möchte, bei einem Erbfall, einer Schenkung oder einer Scheidung.

In all diesen Fällen wird man die Immobilie neu bewerten lassen müssen. Dies impliziert im nächsten Schritt, dass die Immobilienbewertung durch einen Immobiliengutachter erfolgt. Es gibt unterschiedliche Bewertungsmethoden, um die Immobilien bewerten zu können. Die nachfolgenden Ausführungen beschäftigen sich mit dem Thema: wie wird man Immobiliengutachter sowie mit der eigentlichen Immobilienbewertung.

Der Immobiliengutachter - Ein Expert im Bereich Immobilienbewertung
Der Immobiliengutachter - Ein Expert im Bereich Immobilienbewertung

Wer kann Immobilien bewerten?

Es ist nicht einfach Immobilien richtig zu bewerten. Es stellt sich auch die Frage: wer darf eine Immobilienbewertung vornehmen? Die Immobilienbewertung wird durch eine unabhängige dritte Partei durchgeführt. Dies kann entweder ein freier Gutachter sein oder ein externer Dienstleister. Allgemein gibt es die beiden Berufsbezeichnungen „Sachverständiger“ und/oder „Immobiliengutachter“. Aber auch Makler können eine Immobilienbewertung durchführen. Der Wert der Immobilie kann auch anhand vergleichbarer Objekte und Faktoren geschätzt werden. Und dann gibt es da noch die Immobilienbewertung online.  Am genauesten wird wohl das Ergebnis eines Wertgutachtens sein. Denn Immobilien bewerten zu können ist nicht ganz einfach. Auch Banken können übrigens eine Immobilienbewertung durchführen. Die Immobilienbewertung kann beispielsweise bei der Sparkasse erfolgen. Auch Wüstenrot führt Immobilienbewertungen durch. Weitere Banken bei denen man eine Immobilienbewertung machen lassen kann sind Raiffeisen oder Volksbank.

Informationen zu den einzelnen Seminaren und Kursen sowie deren Kosten, erhalten Sie in unseren Infobroschüren.

Immobiliengutachter werden - Diese Ausbildungsmöglichkeiten gibt es

Um als Sachverständiger arbeiten zu können, kann bei der modal eine Immobiliengutachter Ausbildung absolviert werden. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einem zertifizierten Sachverständigten und einem öffentlich bestellten vereidigten Sachverständigen. Die Berufsbezeichnung zertifizierter Sachverständiger ist nicht gesetzlich geschützt. Dabei wird der Sachverständige durch eine bestimmte Zertifizierungsstelle geprüft. Die Zertifizierung erfolgt dabei anhand der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024. Auf internationaler Ebene gibt es den britischen Berufsverband RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors). Um dort Mitglied zu werden ist die Ablegung einer bestimmten Prüfung von Nöten.

Die Berufsbezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist gesetzlich geschützt. Dies impliziert beispielsweise, dass vor Gericht lediglich das Gutachten des öffentlich bestellten Sachverständigen Aussagekraft hat. Vereidigt werden diese Sachverständige von der Industrie- und Handelskammer oder auch dem Regierungspräsidium.

Fördermöglichkeiten

Die Ausbildung zum Immobiliengutachter wird durch einige Förderprogramme finanziell unterstützt.  So gewährt beispielsweise der Europäische Sozialfonds (ESF) Fördermittel, die der Finanzierung und der Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie dienen. Hierzu haben die Bundesländer individuelle Zuschussprogramme zur betrieblichen Weiterbildung entwickelt.

Bildungsprämie und Weiterbildungssparen

Bundesweit wurden die Förderprogramme der Bildungsprämie sowie des Weiterbildungssparens aufgelegt. Im Rahmen dieser Programme werden Zuschüsse zur beruflichen Weiterbildung in Höhe von bis zu 500 Euro bewilligt. Informationen zur Bildungsprämie und Wissenswertes zu dessen Voraussetzungen finden Sie hier: https://www.bildungspraemie.info/.

Programm WeGebAU.

Das Programm WeGebAU wurde von der Bundesagentur für Arbeit aufgelegt und für gering qualifizierte Mitarbeiter, über 45. Jahre alte Mitarbeiter sowie für Mitarbeiter aus Unternehmen, die weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigen, konzipiert. Genauere Informationen hierzu hält Ihre örtliche Arbeitsagentur für Sie bereit und können auch auf der Webseite www.arbeitsagentur.de nachgelesen werden.

ESF-BA-Programm

Das ebenfalls von der Bundesagentur für Arbeit aufgelegte ESF-BA-Programm richtet sich an Bezieher von Kurzarbeiter- bzw. Saison-Kurzarbeitergeld. Auch hierzu finden Sie auf der vorgenannten Webseite und bei Ihrer Arbeitsagentur weitere Informationen.

Förderprogramme der KfW

Auch die KfW-Bank hat einige Förderprogramme zur Aus- und Weiterbildung in verschiedenen Bereichen aufgelegt. Hierbei handelt es sich in der Regel um zinsgünstige Darlehen, die nach einem festgelegten Zeitrahmen zurückgezahlt werden müssen. Weitere Informationen sind auf der Webseite www.kfw.de zu finden.

Länderspezifische Programme

Jedes Bundesland hat zudem weitere Programme aufgelegt, die beispielsweise in Zusammenarbeit mit dem ESF realisiert werden. Entsprechende Informationen halten die jeweiligen Landesförderbanken bereit.

Immobilienbewertung - Was ist das?

Die Immobilienbewertung ist nichts anderes als eine Wertermittlung. Dabei wird anhand eines bestimmten Verfahrens der Verkehrswert der Immobilie festgestellt. Der Verkehrswert ist gesetzlich wie folgt definiert:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“( § 194 BauGB)

In der Regel erfolgt die Immobilienbewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen (dazu weiter unten). Dieser erstellt ein Wertgutachten. Dieses Wertgutachten gibt an, wie viel die Immobilie zu einem bestimmten Stichtag wert ist. Es ist damit auch eine Art Neubewertung, da der Immobilienmarkt ständigen Schwankungen unterliegt.

Die Immobilienbewertung wird in vielen Bereichen verwendet. Nicht nur im privaten Bereich bei einem Kauf- oder Verkauf, sondern auch in der Architektur, im Bauwesen oder im Ingenieurwesen. Eine Immobilienbewertung wird auch für Banken, Makler oder gar das Finanzamt durchgeführt.

Wann kommt es zu einer Bewertung einer Immobilie oder eines Grundstückes?

Es gibt unterschiedliche Gründe, um um Immobilien bewerten zu lassen. Sei es weil man diese verkaufen will, die Immobilie geerbt hat oder sich von seinem Partner trennt und das Vermögen teilen muss.

Eine Immobilienbewertung kann auch aus steuerlichen Anlässen erfolgen. Dies ist beispielsweise bei einer Erbschaft oder einer Schenkung der Fall. Bei einem Erbanfall oder einer Schenkung zu Lebenszeiten erfolgt die Immobilienbewertung für das Finanzamt. Genauer gesagt erfolgt die Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschafts- und/oder Schenkungssteuer.

Bewertung Immobilien bei Verkauf

Wer seine Immobilie verkauft, möchte natürlich wissen, welcher Preis auf dem Markt zu erzielen ist. Hier kommt die Immobilienbewertung zum Tragen. Man muss also auf die weiter oben beschriebenen Bewertungsverfahren zurückgreifen. Welche der Methoden in Frage kommt, hängt davon ab, welche Immobilie man verkaufen möchte. Handelt es sich um eine vermietete oder verpachtete Immobilie, so eignet sich beispielsweise das Ertragswertverfahren. Das Vergleichswertverfahren eignet sich hingegen nur dann, wenn aussagekräftige Vergleichspreise gegeben sind. Liegt das Grundstück in einer Gegend, in der es kaum vergleichbare Immobilien gibt, wird die Wertermittlung nicht aussagekräftig sein. Bei privaten Grundstücken, die beispielsweise nicht mehr vermietet werden sollen, kann das Sachwertverfahren angewendet werden.

Bewertung Immobilien bei Scheidung

Eine Immobilienbewertung bei Trennung  soll ebenfalls einen realistischen Wert der Immobilie liefern. Denn oftmals sind die zerstrittenen Ehepartner beide Miteigentümer. Will ein Ehepartner den anderen Miteigentumsanteil kaufen, will der andere Partner hierfür natürlich einen guten Preis erzielen. Oder aber man möchte die Immobilie gänzlich verkaufen und sich den Verkaufserlös teilen. Hier würde ebenfalls ein gemeinsames Interesse bestehen, die Immobilie so gut wie möglich zu bewerten und zu verkaufen. Eine Immobilienbewertung bei Scheidung wird auch für Zwecke der Ermittlung des so genannten Zugewinnausgleichs durchgeführt.

Bewertung Immobilien bei Erbschaft und Schenkung

Wer bewertet Immobilien bei einer Erbschaft? Und wer bewertet die Immobilie bei einer Schenkung? Die Antwort liegt ganz klar auf der Hand. Das Finanzamt. Denn die Immobilienbewertung erfolgt für Zwecke der Erbschaftsteuer. Oder Schenkungssteuer. Die Bewertung der Immobilien richtet sich im Erb- bzw. Schenkungsfall danach, was für eine Immobilie jeweils vorliegt. Denn danach wählt man die entsprechende Bewertungsmethode aus. Bei einer vermieteten Immobilie kommt das Ertragswertverfahren zum Tragen. Bei Eigentumswohnungen wird man das Vergleichswertverfahren anwenden.

Was ist bei einer Immobilienbewertung zu beachten

Egal ob Haus, Wohnung oder Grundstück, man möchte das bestmögliche Ergebnis erzielen, wenn man die Immobilie bewertet. Wichtig ist zum einen natürlich die Wahl des passenden Verfahrens. Denn vermietete Immobilien werden anders bewertet als beispielsweise ein unbebautes Grundstück.

Ein wichtiges Kriterium ist die Lage der Immobilie. Denn diese beeinflusst den Preis nicht unerheblich. Denn lokal können die Preise durchaus schwanken. Weitere wichtige Kriterien sind die Art der Immobilie, deren Zustand, Ausstattung und Bauqualität. Dies spielt alles in die Preisermittlung hinein. Wichtig ist, vor allem bei einem Verkauf, die Energieeffizienz.

Eine, man kann sagen Besonderheit besteht, wenn eine Bewertung der Immobilie mit Wohnrecht oder Nießbrauch durchzuführen ist. Beide stellen eine Verpflichtung dar und wirken sich damit auf den Verkehrswert der Immobilie aus. Ein Wohnrecht ist das Recht, die Immobilie zu bewohnen, ohne dabei Eigentümer zu sein. Der Käufer einer Immobilie übernimmt dieses Wohnrecht. Was wiederum den Wert der Immobilie und damit den Kaufpreis mindert.

Bei einem Nießbrauchsrecht wird jemandem das Recht zur Nutzung oder zur Fruchtziehung (z.B. durch Vermietung) gewährt. Dieses Recht ist umfassender als das Wohnrecht. Das Nießbrauchsrecht kann beispielsweise im Testament festgehalten werden. Dieses Nießbrauchsrecht muss bei der Immobilienbewertung separat ermittelt werden.

Welche Bewertungsmethoden für Immobilien und Grundstücke gibt es?

Wie die Immobilienbewertung genau funktioniert, ist nicht ganz einfach zu beantworten. Denn die Wertermittlung erfolgt anhand komplizierter Verfahren. Allgemein gesagt setzt sich der Verkehrswert einer Immobilie bei bebauten Grundstücken aus einem Grundstückswert und einem Gebäudewert zusammen. Damit lässt sich also beispielsweise ein Grundstückspreis ermitteln. Oder auch der Wert des Gebäudes.

In Deutschland gilt die so genannte Immobilienwertermittlungsverordnung, kurz ImmoWertV. Diese enthält Regelungen zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie. Es gibt drei unterschiedliche Verfahren zur Bewertung einer Immobilie. Diese sind: das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Vergleichswertverfahren.

Gesetzlich verankert sind diese Verfahren im Bewertungsgesetz.

Ertragswertverfahren

Beim Ertragswertverfahren berechnet man den Ertragswert einer Immobilie. Dabei werden der Gebäudeertragswert und der Bodenwert jeweils separat berechnet. Der Bodenwert steht für den Verkehrswert des Grundstücks bzw. unbebauten Grundstücks. Die Summe des Gebäudeertragswerts und des Bodenwerts ergibt den Ertragswert der Immobilie.

Wie der Begriff „Ertragswert“ impliziert, handelt es sich dabei um die zu erzielenden Einnahmen bzw.  Mieteinnahmen. Wichtig ist damit die Höhe der voraussichtlich zu erwartenden Mieten. Relevant ist das Verfahren insofern bei Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien, die vermietet werden.

Ermittlung des Bodenwertes

Zunächst wird der Bodenwert ermittelt. Das ist relativ einfach. Der Bodenwert setzt sich zusammen aus dem Bodenrichtwert und der Grundstücksfläche. Der Bodenrichtwert wird von den lokalen Gutachterausschüssen ermittelt und veröffentlicht. Dieser steht für den durchschnittlichen Kaufpreis je Quadratmeter. Die Höhe des Bodenrichtwertes hängt vom Zustand des Grund und Bodens sowie der Lage ab. Die Bodenrichtwerte werden jährlich aktualisiert, siehe boris.nrw.de. Grundlage zur Ermittlung der Bodenrichtwerte bilden die Verkaufspreise vergleichbarer Grundstücke. Diese werden mit Zu- oder Abschlägen modifiziert. Die Abschläge wiederum hängen davon ab, wo sich das Grundstück befindet und/oder wie der Erschließungszustand ist. Bei einem Bodenrichtwert von 300,- €/qm² und einer Grundfläche von 200 m² ergibt sich eine Bodenwert von 60.000,- €.

Ermittlung des Gebäudereinertrags

Um den Gebäudeertragswert zu berechnen, muss man zunächst den so genannten Grundstücksreinertrag ermitteln. Hier kommen nun die zu erwartenden Mieteinnahmen ins Spiel. Der Rohertrag setzt sich zusammen aus den marktüblichen und zu erwartenden Mieten. Für 12 Monate ergibt dies den Jahresrohertrag. Das ist der erste Teil. Im zweiten Schritt wird der Jahresrohertrag mit der Wohnfläche und der Quadratmetermiete multipliziert. Das ergibt den endgültigen Jahresrohertrag. Kommen wir nun zu den Bewirtschaftungskosten. Wie der Begriff schon impliziert, sind das Kosten, die für die Bewirtschaftung des Gebäudes anfallen. Diese können beispielsweise Betriebs- und Verwaltungskosten oder Instandhaltungskosten sein. Hier kann ein bestimmter Prozentsatz verwendet werden. Ein Prozentsatz vom Jahresrohertrag. Um nun zum Gebäudeertragswert zu gelangen, muss man den Gebäudereinertrag berechnen. Dieser ergibt sich aus dem Grundstücksreinertrag abzüglich der Bodenwertverzinsung. Für die Verzinsung ist der Liegenschaftszinssatz heranzuziehen. Der Bodenwert ist mit dem Liegenschaftszins zu multiplizieren, das ergibt die Bodenwertverzinsung. Nun kommt der letzte Schritt. Um den Gebäudeertragswert zu erhalten, muss der Gebäudereinertrag mit dem Vervielfältiger multipliziert werden. Letzterer wird anhand einer Formel berechnet, die hier nicht näher behandelt werden soll. Der Ertragswert ist schließlich die Summe aus dem Gebäudeertragswert und dem Bodenwert.

Zusammenfassung

Damit man sich die Vorgehensweise besser verdeutlichen kann, hier noch eine Zusammenfassung der einzelnen Schritte:

Immobilien bewerten über ein Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren wird heutzutage eher selten bei der Immobilienbewertung verwendet. Mit diesem Verfahren ermittelt man die Kosten, die anfallen würden, wenn man ein Gebäude zum heutigen Zeitpunkt neu bauen würde. Die zukünftige Rendite spielt, anders als beim Ertragswertverfahren, keine Rolle. Der Ertrags- bzw. Verkehrswert ist insofern viel aussagekräftiger. Beim Sachwertverfahren geht es um einen fiktiven Bau. Relevant sind damit im ersten Schritt die Herstellungskosten. Weiterhin ist natürlich der Bodenwert zu ermitteln. Abschläge gibt es dann anhand der so genannten Alterswertminderung. Und schließlich gibt es da noch den Marktanpassungsfaktor.

Geregelt ist das Sachwertverfahren im Bewertungsgesetz und in der Sachwertrichtlinie.

Nun aber zur eigentlichen Berechnung:

Wertermittlung

Im ersten Schritt ist der Gebäudesachwert zu bestimmen. Dafür braucht man die Gebäudeherstellungskosten bzw. die so genannten Regelherstellungskosten. Diese ermitteln sich aus den Normalherstellungskosten. Diese geben die durchschnittlichen Kosten je Quadratmeter an. Die Höhe hängt unter anderem von der Ausstattung des Gebäudes ab. Die Regelherstellungskosten berücksichtigen Merkmale, wie z.B. Fenster, Heizung oder Dach und sind damit genauer als die Normalherstellungskosten. Die Regelherstellungskosten werden im nächsten Schritt mit der Grundfläche des Hauses multipliziert. Das ergibt die Gebäudeherstellungskosten. Sodann wird die so genannte Alterswertminderung berücksichtigt bzw. abgezogen. Die Restgröße gibt den tatsächlichen Zustand an. In der Regel beträgt die Wertminderung 1,25%. Nach Abzug verbleibt der vorläufige Gebäudesachwert. Neben dem Gebäudewert sind die Kosten für Außenanlagen, wie z.B. Garage zu berücksichtigen. Auch hier gibt es eine Alterswertminderung. Dann hat man also den Gebäudesachwert. Nun ist der Bodenwert zu ermitteln. Wie beim Ertragswertverfahren benötigt man auch hier den Bodenrichtwert. Dieser wird mit der Grundfläche multipliziert. Das ergibt den Bodenwert. Die Summe aus dem Gebäudesachwert und dem Bodenwert ergibt den vorläufigen Sachwert. Nun kommt der Marktanpassungsfaktor zum Tragen. Oder auch Sachwertfaktor genannt. Auch dieser wird von den lokalen Gutachterausschüssen ermittelt. Im Durchschnitt liegt dieser bei 110%. Der vorläufige Sachwert wird mit dem Marktanpassungsfaktor multipliziert. Das ergibt den endgültigen Sachwert.

Zusammenfassung

Nun noch einmal die Zusammenfassung des Sachwertverfahrens:

Vergleichswertverfahren

Nun kommt die dritte und letzte Immobilienbewertungsmethode, das Vergleichswertverfahren. Wie der Name schon sagt, berechnet man mit diesem Verfahren den Vergleichswert einer Immobilie. Diese Methode basiert auf Preisen für vergleichbare Immobilien. Der so ermittelte Wert kommt damit dem eigentlichen Verkehrswert einer Immobilie sehr nahe. Zur Erinnerung: der Verkehrswert gibt den Marktwert einer Immobilie an. Hier kommt auch schon der erste Haken: Eine Wertermittlung ist nur dann möglich, wenn Vergleichspreise da sind. Bzw. ist der Wert nicht aussagekräftig, wenn beispielsweise der Kauf einer vergleichbaren Immobilie länger zurückliegt. Angewendet wird das Verfahren bei der Bewertung von Eigentumswohnungen, Grundstücken oder Reihenhäusern.

Wie funktioniert die Wertermittlung einer Immobilie?

Für die Bewertung von bebauten Grundstücken sind Vergleichspreise notwendig. Dafür braucht man wiederum Grundstückswerte. Diese werden von den Gutachterausschüssen ermittelt. Diese haben so genannte Kaufpreissammlungen, in denen abgeschlossene Kaufverträge enthalten sind. So erhält man Vergleichspreise. Sind Vergleichspreise nicht vorhanden oder sind diese veraltet, kann man Vergleichsfaktoren oder den Vervielfältiger heranziehen.

Für die Bewertung unbebauter Grundstücke können ebenfalls Vergleichspreise herangezogen werden. Alternativ kann man aber auch Bodenrichtwerte verwenden.

Vergleichspreise können durchaus abweichen. Deswegen sind Zu- und Abschläge vorzunehmen. Die Höhe richtet sich nach dem Zustand, der Lage oder der Größe des Grundstücks. Dies sind nur einige Merkmale. Weitere Faktoren sind: Gebäudeart, Baujahr, Bodenbeschaffenheit, Qualität der Ausstattung oder Umwelteinflüsse.

Das Vergleichswertverfahren wird als zuverlässig bezeichnet. Weil sich damit die Verkehrswerte sehr genau ermitteln lassen. Nachteilig wirkt sich die Tatsache aus, dass nicht immer Vergleichspreise gegeben sind bzw. diese veraltet sein können.

Betriebs- vs. Privatvermögen

Die Bewertung der Immobilie hängt auch davon ab, ob sich eine Immobilie im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen befindet. Im ersten Fall erfolgt die Bewertung der Immobilien in der Bilanz.

Befindet sich die Immobilie im Betriebsvermögen, so können andere Vorschriften greifen. Handelt es sich um ein größeres Unternehmen, das im Ausland agiert, werden internationale Rechnungslegung- und Bewertungsvorschriften angewendet. Die Bewertung der Immobilien erfolgt dann nach den so genannten IFRS. Ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen muss eine Immobilienbewertung hingegen nach den sog. Swiss GAAP FER durchführen.

Weiterhin ist die Bewertung der Immobilien im Umlaufvermögen, als die Immobilienbewertung von Anlagevermögen.

Kann man eine Immobile online bewerten lassen?

Viele fragen sich heutzutage wahrscheinlich, ob es möglich ist, eine Immobilienbewertung online durchzuführen. Viele Internetseiten tragen die Überschrift „Immobilien bewerten leicht gemacht“. Es finden sich auch ungeduldige Leute, die Immobilien online sofort bewerten wollen. Oft sind es unterschiedliche Immobilienportale, die eine Immobilienbewertung ohne Makler anbieten. Die bekanntesten Immobilienportale sind dabei Immobilienscout 24 oder homeday. Der Slogan von homeday lautet: „Immobilie bewerten mit homeday kostenlos“. Die Immobilie kann man auch bei Immobilienscout bewerten lassen. Aber auch Institutionen wie die IHK führen eine Immobilienbewertung durch.

Auch locken Sie damit, dass die Immobilienbewertung ohne Anmeldung erfolgen kann. Dadurch wollen die Portale natürlich noch mehr Besucher und noch mehr Zuspruch erhalten. Wer Geld sparen will, wird natürlich erpicht darauf sein, die Immobilie kostenlos und ohne Anmeldung bewerten zu lassen. Im Internet findet sich zudem ein Rechner, der die Immobilienbewertung durchführt.

Schließlich gibt es auch eine App für die Immobilienbewertung. Wer möchte, kann sich auch eine Immobilienbewertungssoftware zulegen.

Ob eine solche Immobilienbewertung seriös ist, sei an dieser Stelle dahin gestellt.

Vorteile

Der Vorteil einer Immobilienbewertung online ist, dass diese in vielen Fällen kostenlos ist. Auch ist dies praktisch, weil die Immobilienbewertung ohne Makler erfolgt. Das spart Kosten und Zeit. Eine gratis Immobilienbewertung wird für viele interessant sein.

Bei einigen Portalen erfolgt die Immobilienbewertung ohne Anmeldung. Auch bieten einige Anbieter an, die Immobilie ohne Registrierung bewerten zu lassen. Viele sehen es wahrscheinlich auch als ein Vorteil an, die Immobilienbewertung ohne Adresse durchführen zu können. Weil sie dann keine persönlichen Daten hinterlassen müssen. Bzw. weil die Immobilienbewertung dann völlig anonym erfolgt. Wie genau eine kostenlose Immobilienbewertung ist, ist fraglich. Zum Vergleich zahlt man für ein ausführliches Gutachten teilweise über 1.000 Euro. Aber das sollte wohl jeder selbst abwägen.

Nachteile

Der Nachteil einer online Immobilienbewertung besteht sicherlich darin, dass die Wertermittlung nicht genau ist und dementsprechend auch der Verkehrswert. Nicht genau, weil nicht alle wichtigen Faktoren, wie auch bei einem Online Brutto Netto Rechner, einbezogen werden. Und die Berechnung damit sehr grob ist. Eine kostenlose online Immobilienbewertung ohne Registrierung ist nicht immer vielversprechend. Je nachdem welchen Zweck man mit der Immobilienbewertung verfolgt.

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Die Kosten für die Immobilienbewertung hängen davon ab, was für ein Gutachten man in Auftrag gibt und was genau bewertet wird. Bis 2009 waren die Honorare vorgeschrieben. Heutzutage können diese individuell festgelegt werden.

Man unterscheidet zunächst zwischen Kurz- und Langgutachten. Ersteres wird relativ kurz ausfallen. In der Regel zwei bis drei Seiten. Das Gutachten ist damit schnell erstellt. Ein Kurzgutachten kann als erster Anhaltspunkt für den Verkehrswert dienen. Das Langgutachten wird auch als Verkehrswertgutachten bezeichnet. Dieses kann bis zu 20 oder sogar 30 Seiten umfassen. Relevant ist ein Langgutachten beispielsweise bei einer Scheidung.

Die Kosten für ein Gutachten hängen davon ab, wie hoch der Verkehrswert der Immobilie ist. Ein Kurzgutachten kann zwischen 150 und 500 Euro kosten. Ein vollständiges Gutachten kann hingegen mehrere Tausend Euro kosten.

Immobilienbewertung in der Nähe

Je nach Immobilienart kann es vorkommen, dass man auf lokale Vergleichspreise angewiesen ist. Hier bietet es sich an eine Immobilienbewertung in der Nähe zu suchen. Wie findet man den passenden Dienstleister oder den richtigen Sachverständigen? Man googelt einfach. Tippt man Stichwörter wie Immobilienbewertung Bonn, Immobilienbewertung Frankfurt oder gar Immobilienbewertung Heilbronn, so tauchen auch schon die lokal ansässigen Stellen auf. Dies gilt natürlich nicht nur für Deutschland. Zum gleichen Ergebnis gelangt man, wenn man Stichwörter wie Immobilienbewertung Wien, oder Immobilienbewertung Zürich eingibt.

Fazit

Die Bewertung einer Immobilie ist kein einfaches Unterfangen. Heutzutage bieten Internetportale eine kostenlose Immobilienbewertung an.

Daneben gibt es Immobilienbewertungsverfahren, die gesetzlich geregelt sind. Die drei Immobilienbewertungsmethoden sind das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren sowie das Vergleichswertverfahren.

Immobilien werden zu unterschiedlichen Anlässen bewertet. So gibt es eine Immobilienbewertung für ein Erbe, eine Immobilienbewertung für eine Schenkung oder eine Immobilienbewertung für Makler.

Wer seine Immobilie neutral bewerten oder neu bewerten lassen möchte, sollte sich an einen unabhängigen Sachverständigen wenden. Heutzutage wird eine Immobilienbewertung kostenlos und online angeboten. Dies hat seine Vor- und Nachteile. Dies sollte jeder selbst wissen. Je nachdem welchen Zweck man damit verfolgt.

Die Kosten für eine Immobilienbewertung sind unterschiedlich.