Grundlegende Regeln für Sachverständige

Das Sachverständigenwesen in Deutschland hat eine lange Tradition. Historisch lagen viele Aufgaben bei den handwerklichen Zünften. Nach deren Auflösung im 19. Jahrhundert gingen wesentliche Funktionen auf Kammern wie Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern über.

Heute bilden vor allem die Handwerksordnung (HwO) sowie die Gewerbeordnung (GewO) den rechtlichen Rahmen für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen. Ergänzend dazu existieren eigene Sachverständigenordnungen der Kammern, die Anforderungen, Pflichten und Verfahrensregeln präzisieren.

Wer verstehen möchte, warum es diese Regelwerke gibt, sollte zuerst wissen, was ein Sachverständiger überhaupt ist. Eine kompakte Einführung liefert der Beitrag „Was ist ein Gutachter bzw. Sachverständiger?“.

Rechtliche Grundlagen des Sachverständigenwesens

Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Trotzdem ist die Tätigkeit klar eingebettet in verschiedene Gesetze und Ordnungen. Die wichtigsten Grundlagen sind:

  • die Handwerksordnung, vor allem für handwerkliche Sachgebiete

  • die Gewerbeordnung, insbesondere § 36 GewO zur öffentlichen Bestellung

  • die Sachverständigenordnungen der Kammern

Diese Normen regeln nicht nur das Verfahren der öffentlichen Bestellung. Sie definieren auch Mindestanforderungen an Qualifikation, persönliche Eignung und berufliches Verhalten. Für Auftraggeber entsteht dadurch ein verlässlicher Qualitätsrahmen.

Einen Überblick über verschiedene Anerkennungs- und Sachverständigenarten bietet der Beitrag „Sachverständigen-Arten“.

Mustersachverständigenordnung der Kammern

Viele Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern orientieren sich an einer einheitlichen Mustersachverständigenordnung. Diese wurde auf Bundesebene erarbeitet, fasst praktische Erfahrungen aus der Sachverständigentätigkeit zusammen und berücksichtigt einschlägige Rechtsprechung.

Der Kerngedanke dieser Ordnung lautet vereinfacht:
Gerichte, Behörden und Öffentlichkeit sollen auf besonders sachkundige, persönlich geeignete und unabhängige Sachverständige zurückgreifen können, deren Aussagen als besonders glaubhaft gelten.

Typische Regelungspunkte in den Sachverständigenordnungen sind zum Beispiel: 

  • Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit, Gewissenhaftigkeit, Unparteilichkeit

  • persönliche Aufgabenwahrnehmung und Einsatz von Hilfskräften

  • Form, Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit der Gutachtenerstattung

  • Umgang mit gemeinschaftlichen Leistungen sowie Leistungen Dritter

  • Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

  • Haftung, Haftungsausschlüsse, Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung

  • Schweigepflicht und Vertraulichkeit

  • Regeln zur Außendarstellung, Kundmachung, Werbung

  • Zusammenarbeit und Zusammenschlüsse mit anderen Sachverständigen

Diese Punkte gelten unmittelbar für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. In der Praxis dienen sie aber auch freien und verbandsanerkannten Sachverständigen als Orientierung für professionelles Arbeiten.

Bedeutung der Regelwerke für freie Sachverständige

Auch wer als freier Sachverständiger tätig ist, ohne öffentliche Bestellung, profitiert von einer klaren Ausrichtung an diesen Regelwerken. Sie helfen dabei, die eigene Arbeitsweise transparent, rechtssicher und gegenüber Auftraggebern gut nachvollziehbar zu strukturieren.

Das betrifft etwa:

  • die systematische Dokumentation von Aufträgen und Unterlagen

  • die saubere Trennung von Begutachtung, Beratung, Verkauf

  • den Umgang mit Interessenkonflikten

  • die laufende fachliche Weiterbildung

Für viele Nachwuchssachverständige sind die Sachverständigenordnungen außerdem ein Wegweiser. Wer langfristig eine öffentliche Bestellung anstrebt, sollte früh mit den dort genannten Anforderungen arbeiten. Einen praxisnahen Einstieg bietet der Ratgeber „Sachverständiger werden“, der Wege in den Beruf, typische Voraussetzungen sowie Qualifizierungsformen erklärt.

Zusammenhang zwischen Regelwerken und Gutachten

Die Regelwerke bleiben nicht auf der abstrakten Ebene. Sie wirken direkt in die tägliche Gutachterpraxis hinein. Besonders deutlich wird das bei der Erstellung von Gutachten.

Die Ordnungen verlangen nicht nur fachliche Richtigkeit. Sie fordern auch eine nachvollziehbare Struktur, eine saubere Begründung sowie eine klare Trennung von Tatsachenfeststellung und Bewertung.

Wenn du das im Artikel vertiefen möchtest, kannst du an dieser Stelle auf weitere Beiträge aus der Wissensdatenbank verweisen, zum Beispiel:

So entsteht ein kleines Themen-Cluster rund um rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Gutachtenerstellung.

Fazit: Regelwerke als Qualitätsrahmen

Regelwerke für Sachverständige sind kein Selbstzweck. Sie sorgen für Transparenz gegenüber Gerichten, Versicherern und privaten Auftraggebern. Sie schaffen einen gemeinsamen Standard für Qualität, Unabhängigkeit, Haftung und Dokumentation.

Wer sich mit einer Tätigkeit als Gutachter beschäftigt, sollte diese Rahmenbedingungen kennen. Die Regelwerke helfen, typische Fehler zu vermeiden, die eigene Arbeitsweise klar zu strukturieren, Vertrauen aufzubauen. In Kombination mit einer soliden Sachverständigen-Ausbildung bilden sie die Basis für eine langfristig erfolgreiche Gutachterkarriere.

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