Ein Gutachter oder Sachverständiger ist eine fachlich qualifizierte Person, die beauftragt wird, einen bestimmten Sachverhalt objektiv zu prüfen und in einem Gutachten nachvollziehbar darzustellen. Diese Expertise wird insbesondere dann benötigt, wenn es um die Bewertung von Schäden, Vermögenswerten oder technischen Sachverhalten geht – etwa in Gerichtsverfahren, bei Versicherungsfällen oder im privaten Bereich.
Kurzdefinition:
Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderem Fachwissen, die befähigt ist, Gutachten über komplexe Themen zu erstellen und neutral zu bewerten.
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Wer jedoch als Gutachter tätig werden möchte und als qualifizierter Gutachter anerkannt sein will, muss zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllen:
Fachliche Ausbildung
Eine fundierte Ausbildung im jeweiligen Fachgebiet (z. B. Bauwesen, Maschinenbau, Medizin).
Berufserfahrung
Mehrjährige praktische Erfahrung sorgt für die nötige Handlungskompetenz und Glaubwürdigkeit.
Darüber hinaus sollten angehende Sachverständige lernen, Gutachten fachlich korrekt und verständlich zu formulieren sowie ihre Bewertungen ggf. auch mündlich vor Gericht zu vertreten.
In Deutschland gibt es verschiedene Anerkennungsformen:
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (z. B. über IHK oder HWK)
EU-zertifizierte Sachverständige (ISO/IEC 17024)
Staatlich anerkannte Sachverständige
Verbandsanerkannte Sachverständige
Freie Sachverständige (ohne institutionelle Anerkennung)
Die öffentliche Bestellung gilt als besonders vertrauenswürdig, da sie eine strenge Prüfung und regelmäßige Fortbildung voraussetzt.
Gutachter übernehmen in erster Linie die objektive Bewertung eines Sachverhalts. Zu ihren Aufgaben gehören u. a.:
Ermittlung von Schadensursachen und Schadenshöhen
Bewertung von Immobilien, Fahrzeugen oder technischen Anlagen
Erstellung von Gerichtsgutachten oder Privatgutachten
Beratung bei Konfliktfällen oder bei Kaufentscheidungen
Ein Gutachten muss nachvollziehbar, logisch aufgebaut und auch für Laien verständlich formuliert sein – insbesondere, wenn es von Juristen, Versicherungen oder Behörden genutzt wird.
Einige der häufigsten Fachgebiete für Sachverständige und Gutachter sind:
Kfz-Gutachten (Unfallschäden, Fahrzeugbewertungen)
Bau- und Immobiliengutachten (Bauschäden, Verkehrswerte)
Medizinische Gutachten (z. B. zur Arbeitsunfähigkeit)
Wirtschaftliche Gutachten (z. B. Unternehmensbewertungen)
Nein – weder "Gutachter" noch "Sachverständiger" sind gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen. Das bedeutet: Grundsätzlich kann sich jede Person so nennen. Wer jedoch ohne ausreichende Qualifikation auftritt, riskiert rechtliche Konsequenzen – insbesondere, wenn irreführende Angaben bei Bewerbungen oder in geschäftlichem Kontext gemacht werden. Dies kann gegen das Wettbewerbsrecht (UWG) oder sogar gegen das Strafgesetzbuch (StGB) verstoßen.