Gutachten – Arten | Welche Arten von Gutachten gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Gutachten, die sich nach Zweck, Auftraggeber und Anwendungsbereich unterscheiden. Gutachten dienen der objektiven Klärung von Sachverhalten und werden in vielen Bereichen eingesetzt – zum Beispiel bei Schadensfällen, technischen Prüfungen, juristischen Streitigkeiten oder wirtschaftlichen Bewertungen.

Einordnung: Was ein Gutachten grundsätzlich ist und wie es aufgebaut ist, wird im Beitrag Was ist ein Gutachten? erklärt. In diesem Artikel geht es speziell darum, die verschiedenen Gutachtenarten übersichtlich zu erklären und die Unterschiede verständlich darzustellen.

Die Erstellung von Gutachten gehört zu den zentralen Aufgaben eines Sachverständigen. In vielen Fachbereichen ist sie Bestandteil einer fundierten Sachverständigen-Ausbildung, die rechtliche, fachliche und methodische Kompetenzen vermittelt.

Die wichtigsten Arten von Gutachten lassen sich in drei Gruppen unterteilen:

  • Gutachten nach Auftraggeber

  • Gutachten nach Zielsetzung

  • Gutachten nach Verfahrensrolle

Gutachtenarten nach Auftraggeber

Diese Gruppe umfasst Gutachten, die sich danach unterscheiden, wer das Gutachten in Auftrag gibt und für welchen Zweck es erstellt wird.

Privatgutachten

Ein Privatgutachten wird von einer Privatperson, einem Unternehmen oder einem Anwalt beauftragt. Es dient der fachlichen Klärung eines Sachverhalts außerhalb eines Gerichtsverfahrens, zum Beispiel bei Schadensstreitigkeiten, technischen Problemen oder Wertermittlungen.
Privatgutachten werden häufig als Parteivortrag auch in juristischen Auseinandersetzungen verwendet und können bei der Durchsetzung von Ansprüchen unterstützen. Sie dienen oft als Grundlage vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Gerichtsgutachten

Ein Gerichtsgutachten wird von einem Gericht beauftragt, um fachliche Fragen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zu klären. Die Auswahl des Gutachters erfolgt durch das Gericht, meist bevorzugt aus dem Kreis öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverständiger.
Gerichtsgutachten spielen im Zivilprozess (§ 404 ZPO) ebenso eine Rolle wie im Strafverfahren (§ 72 StPO). Sie gelten als Beweismittel und haben im Prozess eine besonders hohe Bedeutung.

Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten werden im Zusammenhang mit Schadensregulierungen erstellt. Sie dienen der Ermittlung von Schadensursache, Schadenhöhe und Wiederherstellungskosten.
Sie werden entweder von der Versicherung selbst in Auftrag gegeben oder vom Versicherungsnehmer, wenn dieser Ansprüche gegenüber der Versicherung prüfen oder durchsetzen möchte. Beispiele sind Gutachten bei Leitungswasserschäden, Brandschäden oder Verkehrsunfällen.

Gutachtenarten nach Zielsetzung

Neben der Herkunft des Auftrags kann man Gutachten auch nach ihrem Zweck unterscheiden. Hier steht das Ziel der Bewertung im Vordergrund: Schaden feststellen, Wert ermitteln oder technische Zusammenhänge klären.

Schadengutachten

Ein Schadengutachten dokumentiert Art, Ursache und Umfang eines Schadens. Es wird häufig bei Streitfällen oder Versicherungsfällen eingesetzt, zum Beispiel bei Schäden an Gebäuden, technischen Anlagen oder Fahrzeugen. Ein typisches Beispiel ist das Unfallgutachten im Kfz-Bereich, bei dem der Reparaturweg, die Schadenhöhe und der Wiederbeschaffungswert festgestellt werden. Wenn Sie sich für dieses Gebiet interessieren, erfahren Sie im Beitrag Kfz-Gutachter werden Schritt für Schritt, wie der Einstieg in die Tätigkeit gelingt.

Wertgutachten

Bei einem Wertgutachten wird der finanzielle Wert eines Gegenstands oder Objekts bestimmt. Solche Gutachten werden unter anderem für Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge oder Unternehmensanteile genutzt. Gerade bei Immobilien kommen häufig spezialisierte Baugutachter zum Einsatz, die Bauschäden, Baumängel oder den baulichen Zustand bewerten. Wer Baugutachter werden möchte, findet in unserem Fachartikel einen Überblick zu Voraussetzungen, Ausbildungswegen und beruflichen Perspektiven.

Neben Gutachten zu Fahrzeugen und technischen Anlagen spielen Immobiliengutachten eine große Rolle. Dabei bewerten spezialisierte Immobilien- oder Baugutachter den Zustand, mögliche Schäden sowie den Marktwert von Häusern und Wohnungen. Wer sich auf diesen Bereich spezialisieren möchte, findet in unserem Ratgeber Immobiliengutachter werden eine ausführliche Übersicht zu Voraussetzungen, Qualifikationen, Ausbildungsmöglichkeiten und beruflichen Perspektiven.

Technische Gutachten

Technische Gutachten werden erstellt, um den Zustand, die Funktionsfähigkeit oder die Sicherheit von technischen Anlagen, Maschinen oder Systemen zu prüfen.
Sie basieren auf ingenieurwissenschaftlichen Methoden und kommen häufig bei sicherheitsrelevanten Prüfungen oder Betriebsstörungen zum Einsatz.

Gutachtenarten nach Verfahrensrolle

Diese Gruppe umfasst Gutachten, die im Rahmen von Konfliktlösung oder rechtlichen Verfahren eingesetzt werden und eine bestimmte Rolle im Verfahren einnehmen.

Parteigutachten

Ein Parteigutachten ist eine besondere Form des Privatgutachtens und wird von einer der beteiligten Parteien in einem Rechtsstreit beauftragt. Es dient dazu, die eigene Position fachlich zu untermauern.
Obwohl es im Gerichtsverfahren nicht den gleichen Stellenwert wie ein Gerichtsgutachten hat, muss es vom Gericht gewürdigt werden. Es kann entscheidend dazu beitragen, Argumente zu stützen und technische Sachverhalte zu erklären.

Ergänzungsgutachten

Ein Ergänzungsgutachten wird erstellt, wenn zu einem bereits vorhandenen Gutachten weitere Fragen zu klären sind. Dies ist häufig der Fall, wenn ein Gericht oder eine Partei Rückfragen stellt oder zusätzliche Sachverhalte bewertet werden müssen.
Ergänzungsgutachten schließen direkt an das Hauptgutachten an und erweitern dessen Inhalt.

Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachten wird eingesetzt, um Streitigkeiten außergerichtlich zu klären. Es unterscheidet sich von anderen Gutachten dadurch, dass die Parteien sich vorab vertraglich verpflichten, das Ergebnis des Gutachtens als verbindlich anzuerkennen.
Schiedsgutachten werden häufig in wirtschaftlichen oder technischen Konflikten genutzt, zum Beispiel bei Baumängeln oder Vertragsstreitigkeiten.

Problematische und besondere Gutachtenformen

Neben den gängigen Gutachtenarten gibt es auch besondere Formen, die rechtlich oder fachlich eine Sonderrolle einnehmen. Diese müssen klar abgegrenzt werden, um Missverständnisse oder falsche Erwartungen zu vermeiden.

Gefälligkeitsgutachten

Ein Gefälligkeitsgutachten entsteht, wenn der Gutachter nicht objektiv und neutral arbeitet, sondern zugunsten einer Partei bewertet – etwa aus wirtschaftlichen Interessen oder persönlicher Nähe.
Solche Gutachten sind nicht verwertbar und verstoßen gegen die Grundsätze des Sachverständigenwesens. Sie können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, etwa wegen Täuschung oder Betrugs. Ein seriöses Gutachten muss stets unabhängig und frei von Interessen Dritter erstellt werden.

Gemeinschaftsgutachten

Ein Gemeinschaftsgutachten wird von mehreren Fachleuten gemeinsam erstellt, meist aus unterschiedlichen Disziplinen. Diese Form tritt häufig bei wissenschaftlichen oder interdisziplinären Themen auf.
Wesentlich ist, dass jede Aussage zuordenbar bleibt – ein Gutachten darf nie anonym oder kollektiv verantwortlich sein, da sonst keine Nachvollziehbarkeit gegeben ist.

Gutachtenarten im Überblick (Vergleich)

Die folgende Tabelle bietet eine kompakte Übersicht über die wichtigsten Gutachtenarten, ihre Auftraggeber und ihren Zweck:

Gutachtenart Auftraggeber Zweck / Einsatzbereich
Privatgutachten Privatperson, Unternehmen, Anwalt Klärung eines Sachverhalts, Vorbereitung auf Streitfälle
Gerichtsgutachten Gericht Beweisführung im Gerichtsverfahren
Versicherungsgutachten Versicherung oder Versicherungsnehmer Prüfung von Schadenhöhe und Schadenursache
Schadengutachten Privat, Versicherung, Gericht Dokumentation von Schäden
Wertgutachten Privat, Bank, Gericht, Finanzbehörde Ermittlung von Markt- oder Zeitwert
Technisches Gutachten Unternehmen, Gerichte, Behörden Analyse technischer Systeme oder Anlagen
Parteigutachten Streitpartei Unterstützung der eigenen Rechtsposition
Ergänzungsgutachten Gericht oder Auftraggeber des Erstgutachtens Klärung zusätzlicher Fragen
Schiedsgutachten Zwei Parteien eines Vertragsverhältnisses Verbindliche Streitbeilegung
Gefälligkeitsgutachten Unseriöse Auftragssituationen Nicht verwertbar, unzulässig
Gemeinschaftsgutachten Mehrere Experten Komplexe fachübergreifende Bewertung

 

FAQ zu Gutachtenarten

Was ist der Unterschied zwischen einem Privatgutachten und einem Gerichtsgutachten?

Ein Privatgutachten wird von einer Partei beauftragt und dient zur Klärung oder Vorbereitung eines Falls. Ein Gerichtsgutachten hingegen wird vom Gericht als Beweismittel in einem Verfahren angeordnet und hat dort eine höhere rechtliche Bedeutung.

Was ist ein Schiedsgutachten?

Ein Schiedsgutachten dient der außergerichtlichen Klärung von Konflikten. Die Parteien verpflichten sich dabei vertraglich, das Ergebnis des Gutachtens anzuerkennen.

Sind Gefälligkeitsgutachten erlaubt?

Nein. Gefälligkeitsgutachten sind unseriös, nicht verwertbar und können strafbar sein. Sie verstoßen gegen die Grundsätze der Neutralität und Objektivität.

Dürfen Gutachten von jeder Person erstellt werden?

Grundsätzlich ja, aber rechtlich und fachlich anerkannt werden in der Regel nur Gutachten von qualifizierten Sachverständigen.

Wie wird man Gutachter oder Sachverständiger?

Der Weg führt über fachliche Spezialisierung und einschlägige Berufserfahrung. Mehr dazu im Beitrag Sachverständiger werden.
Wenn Sie sich von Beginn an auf einen Bereich fokussieren möchten, empfehlen wir unsere Ratgeber Kfz-Gutachter werden sowie Baugutachter werden, in denen wir die jeweiligen Einstiegswege im Detail erklären.

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