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Bau-Sachverständiger

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Termine: Ganzjährige Termine
Dauer: 5 Tage
Seminarort: Bundesweit
Fachbereich: Bau

Kosten:
2499,00 Euro inkl. MwSt. pro Teilnehmer
(2100,00 Euro netto + 399,00 Euro MwSt.)

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Beruf Baugutachter - Arbeitsmarkt und mögliche Arbeitgeber

Der Arbeitsmarkt für Bausachverständige

Aufgrund der Vielfalt an Sachgebieten, auf denen ein Bausachverständiger tätig werden kann, ergeben sich ebenso zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Bausachverständige vereidigt, zertifiziert oder als freier Baugutachter arbeitet.

Weit verbreitet sind selbstständige Bausachverständige, die ihr eigenes Einzelunternehmen haben, so z.B. in Form eines Sachverständigen- oder Ingenieurbüros.
Ob angestellt oder selbstständig, ein großer Teil der Tätigkeiten und Aufgaben eines Baugutachters erfolgen im Außendienst, da der Bausachverständige sehr oft als Berater und Begutachter vor Ort gebraucht wird.
Einige der möglichen Alternativen werden im Nachfolgenden dargestellt.

Ingenieurbüros

Sehr häufig findet man auf dem Arbeitsmarkt unabhängige Ingenieurbüros. Zumeist handelt es sich dabei um ein inhabergeführtes Einzelunternehmen. Ebenso wie die Sachverständigenbüros (vgl. Punkt 2) kann ein Ingenieurbüro als GmbH, eine PartG oder eine GbR organisiert sein. Sehr viele dieser Büros werden sehr wenige Mitarbeiter beschäftigen, da die meisten Aufträge von den Inhabern selbst abgewickelt werden.

Jedes Büro hat eine bestimmte Spezialisierung, die auch von der jeweiligen Vereidigung bzw. Zertifizierung abhängen kann. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Beratung rund um einen Hauskauf, die Qualitätskontrolle im Rahmen eines Bauvorhabens oder bei Baumaßnahmen, sowie die Erstellung von Gutachten.

Allgemeine Sachverständigenbüros

Ebenso möglich ist eine Anstellung in einem allgemeinen Sachverständigenbüro. Die meisten solcher Büros sind ebenfalls inhabergeführt, d.h. als Einzelunternehmen organisiert. Die Mitarbeiterzahl wird oft unter zehn liegen. Dessen ungeachtet suchen solche Sachverständigenbüros zur Verstärkung ihres Teams von Zeit zu Zeit nach fachkundigen Bausachverständigen.

Immer häufiger kommt es zu Zusammenschlüssen, so z.B. in Form einer GmbH, einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG) oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Im Unterschied zu einem Ingenieurbüro kann das Leistungsspektrum neben dem Bauwesen auch andere Sachgebiete umfassen.

Sachverständigengesellschaften

Ebenfalls am Arbeitsmarkt anzutreffen sind so genannte Sachverständigengesellschaften. Diese können in der Rechtsform einer GmbH, PartG, GbR oder auch AG arbeiten. Letztere werden eher große Gesellschaften, mit über 100 Mitarbeitern, sein. Diese beschäftigen qualifizierte Sachverständige, die in einem Angestelltenverhältnis arbeiten.

Bekommt eine Gesellschaft einen Auftrag, so wird der Bausachverständige im Auftrag der Gesellschaft tätig. Er führt den Auftrag im Namen und auf Rechnung seines Arbeitgebers aus. Auftraggeber solcher Gesellschaften können wiederum andere Versicherungsgesellschaften sein, die aufgrund deren Größe oder Struktur keine eigenen Sachverständigen beschäftigen.

Gerichtliche Aufträge sind ausschließlich von einem Sachverständigen anzufertigen. Bei privaten Aufträgen kann sich ein Sachverständiger der Unterstützung von Hilfskräften bedienen.

Versicherungsgesellschaften

Viele Versicherungsgesellschaften bedürfen oft der Leistungen eines Bausachverständigen so z.B. für die Erstellung eines Schadensgutachtens. In diesem Zusammenhang stellen insbesondere größere Versicherungsgesellschaften eigene Fachleute ein, sodass ein Bausachverständiger bei einer solchen Gesellschaft eine Anstellung finden kann.

Dienstleistungsunternehmen

Eine andere Möglichkeit bietet eine Anstellung bei einem Dienstleistungsunternehmen aus der Baubranche. So gibt es beispielsweise zahlreiche Unternehmen, die sich auf die Sanierung und Modernisierung von Immobilien spezialisiert haben. Das angebotene Leistungsspektrum umfasst die Innen- und Außenabdichtung, Innendämmung, Beseitigung von Schimmel und vieles mehr. Die aufgelisteten Arbeiten bedürfen der Aufsicht und Kontrolle durch einen Bausachverständigen, sodass solche Firmen eigene Sachverständige beschäftigen, die zumeist im Außendienst unterwegs sind.

Auch so genannte Bauherren- bzw. Baugesellschaften, die neben dem Umbau und Sanierung von Immobilien, auch Immobilien bauen können als Arbeitgeber in Frage kommen. Solche Gesellschaften können in allen möglichen Rechtsformen agieren, angefangen von einer GmbH bis hin zu einem privatrechtlichen Verein.

Da es zwischen der Baufirma und dem Auftraggeber oft zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bau von Immobilien kommt, suchen solche Unternehmen eigene Experten, sodass ein Bausachverständiger dort sicherlich eine Anstellung finden kann.

Einige der Dienstleistungsunternehmen, die neben der Überwachung und Kontrolle auch Zertifizierungen anbieten (beispielhaft TÜV, DEKRA), suchen ebenso eigene fest angestellte Bausachverständige, da deren Leistungen viel Beratungsbedarf und damit qualifizierte Fachleute erfordern.

Sonstiges

Ein wesentliches Aufgabengebiet von Bausachverständigen besteht in der Erstellung von Gutachten. Diese werden sehr häufig von Behörden oder Gerichten angefordert. Der Verband deutscher Gerichtssachverständiger e.V. bietet in diesem Zusammenhang einen eigenständigen Such- und Gutachtenservice. Deren Mitglieder sind vereidigte und/oder zertifizierte Sachverständige, die ihre gutachterlichen Leistungen bei Bedarf zur Verfügung stellen. Der Verein bietet damit eine Art Vermittlungsservice, für die Sachverständigen bietet dies im Gegenzug eine zusätzliche Beschäftigungs- bzw. Verdienstmöglichkeit.

Fazit

Bausachverständige werden am Markt immer gesucht. Deren Nachfrage steigt zudem kontinuierlich, sodass deren Leistungen auch in Zukunft immer gefragt werden. Für einen Bausachverständigen kommen viele Arbeitgeber in Frage. Neben kleinen oder mittelgroßen Sachverständigen-, sowie Ingenieurbüros gibt es zahlreiche große Sachverständigengesellschaften, die allesamt eigene Experten einstellen. Erstere werden eher eine geringere Mitarbeiterzahl aufweisen.

Wer sein eigener Chef sein möchte, kann selbstständig als Einzelunternehmer seine Sachverständigendienste anbieten und ein kleines Sachverständigenbüro unterhalten.
Auf der anderen Seite kann auch eine Anstellung bei einem Dienstleistungs- bzw. Bauunternehmen in Frage kommen. Um sich vor möglichen Streit- und Schadensfällen abzusichern, suchen auch diese Unternehmen zunehmend nach eigenen Fachleuten.