Der Mietwert ist eine aggregierte Preisvorstellung einer Gruppe von Marktteilnehmern. Der Mietpreis ist das Ergebnis einer konkreten Tauschaktion zwischen zwei konkreten Marktteilnehmern. Mietwert und Mietpreis müssen nicht übereinstimmen. Der Wert kann auch als objektivierter Preis verstanden werden.
Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen aus der Bewertungs-Praxis und haben bereits eine Qualifizierung im Bereich Immobilienbewertung absolviert – etwa unsere Ausbildung Bewertungs-Sachverständiger. Das Seminar zur Mietwertermittlung baut auf diesem Fundament auf und fokussiert speziell die Bewertung von Eigentumswohnungen im Rahmen von Mietwertermittlungen und Vergleichsmieten.
Die Mietpreise für eine bestehende Wohnung kann man über einen "Mietspiegel" erfahren. Bei sogenannten Vergleichsmieten in Mietstreitfällen und bei der Festlegung von Erstbezugsmieten hört es bei besonders individuellen oder exklusiven Wohnungen jedoch schnell auf - hier kann Ihnen niemand Auskunft geben! Hier hilft nur selber berechnen. Ein hoher Aufwand, der jedoch lohnt - mit dem Ergebnis kann man sogar Richter überzeugen. Den Wert einer Eigentumswohnung kann man in der Regel beim Gutachterausschuss abfragen. Nach dem Grundgedanken der neuen ImmoWertV soll der Wertermittler eine eigene, umfangreiche Datensammlung aufbauen. Eigentumswohnungen werden möglicherweise einen hohen Anteil an dieser Datensammlung ausmachen.
Wer sich zusätzlich mit den grundlegenden Begriffen und Verfahren der Immobilienbewertung vertraut machen möchte, findet in unserem Wissensartikel Immobilienbewertung – Grundlagen eine kompakte Einführung in Verkehrswert, Marktwert und die wichtigsten Bewertungsverfahren.
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