Die modal GmbH & Co. KG verfügt über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, eine AZAV-Trägerzulassung und behördliche Anerkennungen als Bildungseinrichtung.
Die Nachweise haben unterschiedliche Bedeutungen: Eine Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems ist nicht mit einer staatlichen Anerkennung eines einzelnen Lehrgangs gleichzusetzen. Ebenso bedeutet eine Trägerzulassung nicht automatisch, dass jede angebotene Maßnahme gefördert wird.
Die folgende Übersicht nennt deshalb zu jedem Nachweis die ausstellende beziehungsweise anerkennende Stelle, die Art, den dokumentierten Geltungsbereich, die Nummer und die Gültigkeit.
Stand der Angaben: 1. September 2026
| Nachweis | Organisation | Ausstellende oder anerkennende Stelle | Art und Geltungsbereich | Nummer | Gültigkeit / Datum | Dokument |
|---|---|---|---|---|---|---|
| DIN EN ISO 9001:2015 | modal GmbH & Co. KG | DESAG Zert GmbH | Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems für den Geltungsbereich Aus- und Weiterbildung | Zertifikat-Register-Nr. 001010409-2 | Ausgestellt am 18.06.2024 gültig bis 21.06.2027 Erstzertifizierung: 2006 |
ISO-9001-Zertifikat und Details |
| AZAV-Trägerzulassung | modal GmbH & Co. KG | GZQ GmbH als durch die DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle | Zulassung als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung in Verbindung mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Der konkrete räumliche und fachliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Zertifikatsanhang. | Zertifikat-Register-Nr. Z-001365-2 | Zulassungszeitraum: 25.02.2026 bis 24.02.2031 Zertifikat ausgestellt am 30.03.2026 |
AZAV-Zertifikat und Details |
| Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach AWbG NRW | modal GmbH & Co. KG | Bezirksregierung Düsseldorf | Behördliche Anerkennung als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach § 10 AWbG Nordrhein-Westfalen | Aktenzeichen 48.06.06.01.0038 | Anerkennungsbescheid vom 26.06.2012 Anerkennung laut Bescheid unbefristet |
AWbG-Anerkennung und Bescheid |
| Anerkannte Bildungseinrichtung nach BzG BW | modal GmbH & Co. KG | Regierungspräsidium Karlsruhe | Anerkennung als Bildungseinrichtung nach § 10 Absatz 3 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg | Aktenzeichen 12c13-6002-61 | Anerkennung seit 29.11.2016 Im vorliegenden Bescheid ist kein Enddatum genannt |
Anerkennungsbescheid BzG BW ansehen |
Das Qualitätsmanagementsystem der modal GmbH & Co. KG ist für den Geltungsbereich Aus- und Weiterbildung nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Das aktuelle Zertifikat wurde am 18. Juni 2024 ausgestellt und ist bis zum 21. Juni 2027 gültig.
Die Zertifizierung bezieht sich auf die im Qualitätsmanagement geregelten Prozesse der Organisation. Dazu gehören unter anderem definierte Verantwortlichkeiten, geregelte Abläufe, Qualitätssicherungsmaßnahmen und die fortlaufende Verbesserung betrieblicher Prozesse.
Die ISO-Zertifizierung ist keine fachliche Personenzertifizierung für Teilnehmer und keine eigenständige Zertifizierung jedes einzelnen modal-Lehrgangs.
Ausführliche Angaben zur zertifizierten Organisation, zur ausstellenden Stelle, zum Geltungsbereich, zur Zertifikat-Register-Nummer und zum Originalnachweis finden Sie auf der Seite Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2015.
Die modal GmbH & Co. KG ist als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung in Verbindung mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zugelassen. Die aktuelle Trägerzulassung gilt vom 25. Februar 2026 bis zum 24. Februar 2031.
Die Zulassung bestätigt, dass modal als Bildungsträger im Rahmen des AZAV-Verfahrens geprüft wurde und die für den ausgewiesenen Geltungsbereich geltenden Anforderungen erfüllt. Der konkrete räumliche und fachliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem zum Zertifikat gehörenden Anhang.
Wichtig: Eine AZAV-Trägerzulassung bedeutet nicht automatisch, dass jeder Lehrgang der modal Akademie mit einem Bildungsgutschein oder über ein anderes Instrument der Arbeitsförderung finanziert werden kann.
Zusätzlich können eine gültige Maßnahmezulassung, ein geeignetes Bildungsziel und eine individuelle Förderentscheidung der zuständigen Agentur für Arbeit oder des Jobcenters erforderlich sein.
Die vollständigen Zertifikatsdaten und den Originalnachweis finden Sie auf der Seite AZAV-Trägerzulassung der modal GmbH & Co. KG .
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die modal GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 26. Juni 2012 als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach § 10 des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen anerkannt. Die Anerkennung ist laut Bescheid unbefristet.
Die Anerkennung bezieht sich damit konkret auf modal als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach dem AWbG Nordrhein-Westfalen . Sie ist nicht mit einer pauschalen staatlichen Anerkennung aller angebotenen Lehrgänge oder Teilnehmerabschlüsse gleichzusetzen.
Ob ein bestimmter Lehrgang im konkreten Fall als Bildungsurlaub genutzt werden kann, hängt zusätzlich von der Veranstaltung, den gesetzlichen Anforderungen, den persönlichen Anspruchsvoraussetzungen und dem ordnungsgemäßen Antrag gegenüber dem Arbeitgeber ab.
Angaben zur anerkannten Einrichtung, zur anerkennenden Behörde, zum Aktenzeichen und zum Originalbescheid finden Sie auf der Seite Anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach AWbG NRW .
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat modal mit Bescheid vom 29. November 2016 als Bildungseinrichtung nach § 10 Absatz 3 des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg anerkannt.
Die Anerkennung berechtigt modal, geeignete Bildungsmaßnahmen im Sinne des Bildungszeitgesetzes anzubieten. Dabei trägt die Bildungseinrichtung selbst die Verantwortung dafür, dass eine als Bildungszeitangebot ausgewiesene Veranstaltung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Aus der Anerkennung der Bildungseinrichtung folgt deshalb nicht automatisch, dass jeder modal-Lehrgang in jedem Einzelfall als Bildungszeit genutzt werden kann. Maßgeblich sind die konkrete Veranstaltung, die gesetzlichen Voraussetzungen und das Antragsverfahren gegenüber dem Arbeitgeber.
Anerkennungsbescheid nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg ansehen
Ja. Das Qualitätsmanagementsystem der modal GmbH & Co. KG ist für den Geltungsbereich Aus- und Weiterbildung nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Das aktuelle Zertifikat ist bis zum 21. Juni 2027 gültig.
Nein. Zertifiziert ist das Qualitätsmanagementsystem der Organisation im ausgewiesenen Geltungsbereich. Daraus folgt keine eigenständige ISO-Zertifizierung jedes einzelnen Seminars oder Teilnehmers.
Nein. Die AZAV-Trägerzulassung allein reicht dafür nicht aus. Die gewählte Maßnahme muss die jeweils erforderlichen Zulassungs- und Fördervoraussetzungen erfüllen. Zusätzlich ist eine individuelle Entscheidung der zuständigen Agentur für Arbeit oder des Jobcenters erforderlich.
Die pauschale Bezeichnung „staatlich anerkannter Bildungsträger“ ist zu ungenau. Die modal GmbH & Co. KG ist von der Bezirksregierung Düsseldorf als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach dem AWbG Nordrhein-Westfalen anerkannt. Zusätzlich besteht eine Anerkennung als Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg.
Diese Anerkennungen beziehen sich auf modal als Bildungseinrichtung. Sie bedeuten nicht automatisch, dass jeder einzelne Lehrgang gefördert oder in jedem Fall als Bildungsurlaub genutzt werden kann.
Nein. Die Anerkennung der Bildungseinrichtung ist nur ein Teil der Voraussetzungen. Auch die konkrete Veranstaltung, die gesetzlichen Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes und das Antragsverfahren gegenüber dem Arbeitgeber müssen berücksichtigt werden.
modal führt Aus- und Weiterbildungen durch und stellt die auf der jeweiligen Seminarseite beschriebenen Teilnahme- oder Lehrgangsnachweise aus. Davon zu unterscheiden sind Prüfungen externer Anbieter, unabhängige Personenzertifizierungen und eine öffentliche Bestellung.