Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die modal GmbH & Co. KG als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen anerkannt.
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen regelt die Freistellung von Beschäftigten für anerkannte berufliche oder politische Bildungsveranstaltungen.
Die Anerkennung bestätigt, dass modal die gesetzlichen Voraussetzungen einer Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung erfüllt.
Nein. Neben der Anerkennung der Einrichtung muss die konkrete Bildungsveranstaltung die gesetzlichen Anforderungen des AWbG erfüllen. Außerdem müssen Teilnehmer das vorgeschriebene Verfahren gegenüber ihrem Arbeitgeber beachten.
Ob ein bestimmtes Seminar als Arbeitnehmerweiterbildung genutzt werden kann, hängt deshalb unter anderem ab von:
Verbindliche Hinweise zu einem konkreten Seminar erhalten Sie auf der jeweiligen Lehrgangsseite und bei der zuständigen Stelle.
Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf ansehen
Stand der Angaben: 1. September 2026