Anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach AWbG NRW

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die modal GmbH & Co. KG als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen anerkannt.

Anerkannte Einrichtung
modal GmbH & Co. KG, Sachverständigen-Ausbildungs- und Kompetenz-Center
Anerkennende Behörde
Bezirksregierung Düsseldorf
Art der Anerkennung
Anerkennung als Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung nach § 10 AWbG Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
48.06.06.01.0038
Bescheiddatum
26. Juni 2012
Gültigkeit
Die Anerkennung ist laut Bescheid unbefristet.

Was bedeutet die AWbG-Anerkennung?

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen regelt die Freistellung von Beschäftigten für anerkannte berufliche oder politische Bildungsveranstaltungen.

Die Anerkennung bestätigt, dass modal die gesetzlichen Voraussetzungen einer Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung erfüllt.

Ist jeder modal-Lehrgang automatisch Bildungsurlaub?

Nein. Neben der Anerkennung der Einrichtung muss die konkrete Bildungsveranstaltung die gesetzlichen Anforderungen des AWbG erfüllen. Außerdem müssen Teilnehmer das vorgeschriebene Verfahren gegenüber ihrem Arbeitgeber beachten.

Ob ein bestimmtes Seminar als Arbeitnehmerweiterbildung genutzt werden kann, hängt deshalb unter anderem ab von:

  • Inhalt und Zielsetzung der Veranstaltung,
  • Dauer und zeitlichem Aufbau,
  • dem jeweiligen Veranstaltungsort,
  • den persönlichen Anspruchsvoraussetzungen,
  • der rechtzeitigen Mitteilung an den Arbeitgeber.

Verbindliche Hinweise zu einem konkreten Seminar erhalten Sie auf der jeweiligen Lehrgangsseite und bei der zuständigen Stelle.

Anerkennungsbescheid

Anerkennungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf ansehen

Stand der Angaben: 1. September 2026

Auszeichnung 25 Jahre modal
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