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Datenschutzbeauftragter

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Termine: Ganzjährige Termine
Dauer: 5 Tage
Seminarort: Bundesweit
Fachbereich: Datenschutz

Kosten:
2439,50 Euro inkl. MwSt. pro Teilnehmer
(2050,00 Euro netto + 389,50 Euro MwSt.)

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Interview mit Rechtsanwältin Hannah Seiffert zum Thema EU Datenschutz

Zur Person Hannah Seiffert

Hannah Seiffert ist Rechtsanwältin und zertifizierte Datenschutzbeauftragte.
Sie verfügt über 15 Jahre Erfahrung als Beraterin in den Bereichen Datenschutz-Compliance, IT-Sicherheit, Telekommunikation, IT-Recht sowie Media. Frau Seiffert berät Unternehmen aus dem Telekommunikationssektor und Startups aber auch alle anderen Unternehmen in Fragen, die die Digitalisierung von Geschäftsprozessen mit sich bringen und arbeitet auch als bestellte Datenschutzbeauftragte.

Sie lebt mit ihrer Familie in Berlin.

*Unsere Dozentin für die Ausbildung EU DSB (Recht)

Was ändert sich mit der Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung?

Das Bundesdatenschutzgesetz tritt am 28.05.2018 außer Kraft und die EU-Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO) tritt an seine Stelle – das haben viele Unternehmen noch nicht verstanden. Derzeit wird im Bundestag zwar auch ein neues Bundesdatenschutzgesetz mit dem sperrigen Titel „Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU“ beraten. Dieses ist aber quasi nur noch der Wurmfortsatz der DSGVO. Nur wo sie es erlaubt, darf der nationale Gesetzgeber noch etwas selbständig regeln. Aus rechtlicher Sicht gibt es für viele Bereiche Diskussionsbedarf. Diese werden im Laufe der nächsten Jahre mit den Aufsichtsbehörden und ggf. vor Gericht ausdiskutiert werden. Insgesamt kann man feststellen, dass die Unternehmensführung noch stärker als bisher in die Pflicht genommen wird. Hier besteht erheblicher Beratungsbedarf. Für die Fach-Abteilungen wird sich der Aufwand insbesondere aufgrund von erforderlichen Dokumentationen erhöhen.

Aber auf der praktischen Ebene sind deutsche Datenschutzbeauftragte  ganz gut aufgestellt. Es kommen in vielen Bereichen kleinere aber auch größere Änderungen auf sie zu. Recht neu ist beispielsweise, das Unternehmen ihre Produkte datenschutzfreundlich gestalten müssen. Oder auch, dass Auftragnehmer zukünftig verstärkt datenschutzrechtlichen Pflichten unterliegen und gemeinsam mit dem Auftraggeber haften.

Wie schätzen Sie zur Zeit die Situation im Bereich Datenschutz ein?

Digitalisierung unserer Arbeits- und Lebensbereiche schreitet voran und die wenigsten Unternehmen sind schon jetzt gut oder sehr gut im Datenschutz aufgestellt. Es gibt daher einen großen Bedarf nach Datenschutzberatung. Die Datenschutzgrundverordnung ist ja nur eine Reaktion auf die sich ändernden Umstände. Unternehmen in schiedlichen Branchen müssen sich stärker mit der Datenschutzfreundlichkeit ihrer Produkte auseinandersetzten. Das geschieht noch zu wenig.

Warum und wo werden EU Datenschutzbeauftragte gebraucht?

Sie werden überall dort gebraucht, wo personenbezogene Daten, wie Kunden- und Mitarbeiterdaten, verarbeitet werden, d.h. von A nach B übertragen, abgerufen, gespeichert etc. werden und entsprechende Prozesse einzurichten sind. Moderne Unternehmen ohne entsprechende Datenflüsse sind heute kaum noch denkbar. EU Datenschutzbeauftragte können die Unternehmensführung dabei unterstützen, das Unternehmen ordentlich zu führen und Risiken zu minimieren. Als Schnittstelle fungieren sie in Idealfall gegenüber Geschäftsleitung, Fachabteilung und gegenüber den Mitarbeitern. Vor dem Hintergrund der DSGVO gewinnt die Aufgabe der DSB an Bedeutung.

Welche Unternehmen müssen bereits jetzt einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Schon jetzt müssen Unternehmen mit mehr als 9 Beschäftigten in aller Regel einen DSB bestellen. Hieran wird sich auch nicht grundlegend etwas ändern. Nach der DSGVO muss beispielsweise ein Datenschutzbeauftragter nur in bestimmten Fällen benannt werden, bei denen eine besondere Gefährdungslage für die Daten besteht, z.B. für Gesundheitsdaten. Bei der Benennung Datenschutzbeauftragten sieht DSGVO aber vor, dass auch strengere nationale Regelungen erlassen werden dürfen. Der deutsche Gesetzgeber will hiervon Gebrauch machen.

Welche Strafen haben Unternehmen, die keinen Datenschutzbeauftragten haben zu befürchten?

Gem. § 43 BDSG kann ein Unternehmen, das zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet wäre, mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR geahndet werden.

Was raten Sie Datenschutzbeauftragte, die bereits als solche tätig sind?

Sie sollten sich schon jetzt mit der DSGVO befassen und prüfen, wo sie Handlungsbedarf sehen und vor allem das Management entsprechend vorbereiten.

Wie sieht es mit der Auftragslage und der Zukunft der Branche aus?

Die sehe ich sehr positiv.

Wie sieht Ihr Tätigkeitsspektrum grob aus?

Sehr vielfältig. Mein Schwerpunkt liegt im IKT Bereich. Hier gibt es ständig neue Entwicklungen, die datenschutzrechtlich von Belang sind. Ich bin sowohl anwaltlich beratend und als auch als bestellte Datenschutzbeauftragte tätig.

Was möchten Sie zum Thema unbedingt noch loswerden?

Beim Datenschutz gilt: Weniger ist meistens mehr. Auch wenn technisch vieles möglich ist, sollte immer bedacht werden, ob es auch nötig ist.

Hier geht es zum Interview mit Elmar Bruch.

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