Die modal GmbH & Co. KG ist als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung in Verbindung mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zugelassen.
Die Zulassung bestätigt, dass modal als Bildungsträger im Rahmen des AZAV-Verfahrens geprüft wurde und die für den ausgewiesenen Geltungsbereich geltenden Anforderungen erfüllt.
Die Prüfung und Zulassung erfolgt durch eine fachkundige Stelle. Agenturen für Arbeit und Jobcenter erteilen die Trägerzulassung nicht selbst.
Nein. Die Trägerzulassung und die Zulassung einer konkreten Bildungsmaßnahme sind voneinander zu unterscheiden.
Eine Förderung mit Bildungsgutschein oder über ein anderes Förderinstrument kommt nur in Betracht, wenn alle hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu können insbesondere gehören:
Ob ein bestimmter modal-Lehrgang aktuell über ein Förderinstrument finanziert werden kann, wird auf der jeweiligen Seminarseite oder nach individueller Prüfung mitgeteilt.
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Stand der Angaben: 1. September 2026