Datenschutz Definition - Was versteht man unter Datenschutz?

Datenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch, unbefugter Verarbeitung und ungewollter Weitergabe. Im Mittelpunkt steht nicht der Schutz von „Daten an sich“, sondern der Schutz der betroffenen Personen und ihrer Privatsphäre.

In der Europäischen Union ist der Datenschutz heute vor allem in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und in Deutschland ergänzend im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Diese Vorschriften legen fest, wie Unternehmen und Behörden personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeiten dürfen.

Definition Datenschutz

Die Geschichte des Datenschutzes

Die heutige Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht am Ende einer längeren Entwicklung des Datenschutzrechts, die in den 1970er-Jahren begann und über nationale Datenschutzgesetze und eine frühere EU-Richtlinie (95/46/EG) führte.

Geschaffen wurde der Begriff in den 1970er Jahren und fand 1977 Eingang in die Gesetzgebung der BRD. In den USA machte man sich in den 1960er Jahren - in der Regierungszeit von John F. Kennedy - Gedanken über die Schaffung eines nationalen Datenzentrums. So sollte es Unternehmen und Behörden in den USA erleichtert werden, Daten der Bürger zu sammeln und aufzubewahren. 1974 wurde der Privacy Act beschlossen, der Regeln für die Bundesbehörden festlegte. Ein Gutachten kam kurze Zeit später zu dem fatalen Entschluss, dass sich der private Datenschutz durch den Wettbewerb regeln würde. In den USA gibt es keine Möglichkeit, in seine gesammelten Daten Einsicht zu erhalten, falsche Informationen korrigieren zu lassen und überhaupt in Erfahrung zu bringen, welche Daten gespeichert werden. Dies gilt aber nur für Staatsbürger der USA bzw. länger dort lebende Ausländer.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde bereits 1970 das erste Datenschutzgesetz erlassen - durch das Bundesland Hessen. Sieben Jahre später wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erlassen.

1980 wurden gemeinsam mit allen anderen OECD-Staaten „Guidelines on the Protection of Privacy and Transborder Data Flows of Personal Data“ verfasst, die die Datenschutzbestimmungen der einzelnen Länder auf ein gemeinsames Niveau anheben sollten. Ein Jahr später veröffentliche der Europarat die „Europäische Datenschutzkonvention“, die von insgesamt 46 Staaten ratifiziert wurde und noch immer Gültigkeit besitzt.

Welche Bereiche umfasst der Datenschutz?

Datenschutz nach DSGVO bezieht sich auf alle Vorgänge, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden – also z. B. das Erheben, Speichern, Nutzen, Übermitteln, Sperren oder Löschen solcher Daten.
In der Praxis betrifft das etwa Steuer- und Gesundheitsdaten, Personalakten, Kundendaten in Unternehmen oder Kommunikationsdaten wie E-Mails und Telefonverbindungsdaten. Für viele dieser Daten gelten gesetzliche Aufbewahrungsfristen; gleichzeitig müssen sie vor unbefugten Zugriffen geschützt und bei fehlender Erforderlichkeit gelöscht oder gesperrt werden.

Zu den personenbezogenen Daten gehören alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen – etwa Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Kontonummern oder Gesundheitsdaten.
Auch digitale Kennungen wie IP-Adressen oder Kunden-IDs können personenbezogene Daten sein, wenn sie einer Person zugeordnet werden können.

Besteht beispielsweise die Gefahr einer Straftat, dürfen Telefongespräche erst nach richterlicher Genehmigung abgehört werden. Zugleich müssen Mobilfunk- und Festnetzanbieter Telefondaten über ein halbes Jahr lang abspeichern und den Untersuchungsbehörden zur Verfügung stellen. Da es sich hierbei aber um einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte handelt, dürfen diese Maßnahmen erst nach richterlicher Anordnung durchgeführt werden.

Möglichkeit der Einsichtnahme

Anders als in den USA haben Bürger in Deutschland die Möglichkeit, in ihre gesammelten Daten Einsicht zu nehmen. So können sie beispielsweise einen Auszug aus dem Bundeszentralregister, der dem angegebenen Amtsgericht zugesandt und dort zur Einsicht genommen werden kann, beantragen. In diesem Zeugnis sind sämtliche Vorstrafen aufgeführt. Zugleich ist auch die Beantragung eines persönlichen Führungszeugnisses möglich. Spätestens wenn ein größerer Kredit beantragt wird, ist eine Schufa-Anfrage notwendig. Diese wird meist von der finanzierenden Bank angefordert, eine persönliche Antragstellung ist aber ebenfalls möglich.  Auch örtliche Behörden müssen Akteneinsicht - beispielsweise durch einen beauftragten Rechtsanwalt - gewähren.

Diese Möglichkeiten gehören heute zu den sogenannten Betroffenenrechten der DSGVO, insbesondere dem Recht auf Auskunft und Einsicht in gespeicherte Daten.

Datenschutz im Internet

Datenschutz im Internet bedeutet vor allem, bewusst mit den eigenen personenbezogenen Daten umzugehen und nur so viele Informationen preiszugeben, wie wirklich erforderlich sind. Unternehmen sind verpflichtet, Daten sparsam zu erheben, transparent zu informieren und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen.

Jeder Nutzer kann selbst zu seiner persönlichen Datensicherheit beitragen und somit seine persönlichen Daten im Internet zu schützen. So ist es beispielsweise sinnvoll, Waren nicht durch Vorkasse, sondern auf Rechnung oder per Nachnahme zu erwerben. Ist nur eine Zahlung per Vorkasse möglich, sollten Bezahlverfahren wie PayPal, Sofortüberweisung oder dem Online-Bezahldienst deutscher Banken und Sparkassen genutzt werden.

Zudem sollten im Internet - und hier vor allem in den sozialen Netzwerken - nicht allzu viele private Informationen preisgegeben werden. Nicht nur Facebook, Google, Twitter und andere Plattformen sammeln Unmengen an Daten, um beispielsweise auf den Nutzer zugeschnittene Werbung anzuzeigen, sondern auch Geheimdienste, staatliche Behörden und Arbeitgeber machen sich diese Daten zunutze.

Datenschutz im beruflichen Umfeld

Auch im beruflichen Umfeld muss der Datenschutz eingehalten werden. Dem steht das Interesse der Arbeitgeber an einer möglichst effizienten Nutzung der Arbeitszeit, aber auch der Kostenkontrolle und -reduzierung gegenüber. Als Stichwort seien hier nur Begriffe wie Arbeitnehmerkontrolle und Einhaltung der Pausenzeiten genannt.

Sie sehen also, das Feld des Datenschutzes ist sehr weitläufig. Achten Sie bei der Weitergabe Ihrer Daten darauf, ob diese unbedingt benötigt werden, und verlangen Sie bei Behörden gegebenenfalls Akteneinsicht. Dieses Recht steht Ihnen - zumindest hier in Deutschland und in einigen europäischen Staaten - zu. Sollte Ihnen nicht klar sein, warum welche Daten benötigt werden, so fragen Sie bei der betreffenden Stelle - beispielsweise beim Kundendienst des Online-Shops - nach.

Gerade im beruflichen Umfeld ist es wichtig zu wissen, welche Daten Arbeitgeber erheben dürfen. Welche konkreten Aufgaben ein Datenschutzbeauftragter dabei übernimmt, haben wir im Beitrag „Aufgaben des Datenschutzbeauftragten“ zusammengefasst. Wer sich gezielt auf diese Rolle vorbereiten möchte, findet in unserer Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten nach DSGVO einen passenden Intensivlehrgang.

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