Das ständig steigende Bewusstsein um Gefahren, die sich aus Produktionsbedingungen und technischen Verfahren ergeben, ist insbesondere heute Ausgangspunkt für Diskussionen zur Gefahrenabwehr und -bekämpfung.
Ins Visier rückt hierbei verstärkt die Phase der Prävention, um Schadensereignissen vorzubeugen und im Vorfeld Risiken zu vermindern.
Im Rahmen der Gesetzgebung wurde dem gewachsenen Schadensverhütungsbedarf Rechnung getragen, indem eine Vielzahl von Vorschriften zum Einsatz von Fachkräften und Beauftragten erlassen wurde, die mit entsprechender Fach- und Sachkompetenz in den verschiedensten sensiblen Unternehmensbereichen wirken sollen. Die Verantwortung des Arbeitgebers hinsichtlich des Schutzes der Beschäftigten und aller anderen Personen, die sich in einem Betrieb aufhalten, ist im Wesentlichen in §3, Abs. I des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) bestimmt. Danach liegt die generelle Verantwortung für deren Sicherheit beim Arbeitgeber.
Der Seminarteilnehmer soll durch einen umfassenden Intensivlehrgang und eine qualifizierte Prüfung nach CFPA-Standard, vfdb-Richlinie und Empfehlung des Vereins der Brandschutzbeauftragten Deutschland e. V. in der Lage sein, das gesamte Aufgabenspektrum des Brandschutzbeauftragten wahrnehmen und umsetzen zu können.
Betriebliche Führungskräfte, designierte Brandschutzbeauftragte aus Industrie, Handel, Verwaltung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Meister und Ingenieure für Veranstaltungstechnik, Eventmanager, Umweltschutzbeauftragte, Planungs-, Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, Versicherungsfachleute, Interessierte, Facility Manager.
Hier nur auszugsweise aufgelistet:
Dauer: Gesamtumfang der Ausbildung mindestens 100 Std., davon 60 Std. als Präsenz-Seminar und mind. 40 Std. als eigenverantwortlicher Selbststudiumsanteil
Termine: ganzjährig
Seminarort: Bundesweite Schulungen
Kosten: EUR 2.200,- zzgl. MwSt.