Wie muss ein Gutachten gestaltet sein?

Die äußere Erscheinung

Es gibt für Gutachten keine bestimmte äußere Erscheinung aber Üblichkeiten auf die Auftraggeber Wert legen:

Formale Anforderungen sind:

Sprachliche Form und Stil

Das Gutachten sollte in vollständigen Sätzen als fortlaufender, gegliederter Text verfasst werden. Konzeptartige Ausführungen oder Stichworte können oft nicht richtig gewertet werden. Der Text insgesamt muss ohne weitere Erklärung vollständig verstehbar sein. Der Autor darf es nicht dem Leser überlassen, Textfragmente selber zu assoziieren.
Die Verhandlungssprache in deutschen Gerichten ist Deutsch. Da gerade im Bereiche der modernen Technologien die Fachbegriffe in englischer Sprache gefasst sind und auch in dieser eindeutiger definiert sind, ist ihrer Verwendung meist unvermeidbar. Allerdings sollten dann weniger geläufige Abkürzungen oder weniger geläufige Begriffe aus dem Englischen in einer deutschen Langform in Klammern angefügt werden.
Es ist den Sachverständigen überlassen, zu entscheiden, ob ein englischer Begriff zum allgemeinen Wortschatz gehört oder besser durch einen deutschen wiedergegeben werden kann.

Neutralität in der Sprache

Der Sachverständige muss sich aller Wertungen und aller Vermutungen enthalten.
Man soll auch wertende Formulierungen wie „der Kläger behauptet“ vermeiden und besser sagen, „der Kläger trägt vor“.

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