Die geschichtlich bedeutenden Gutachten waren astrologischer Art

Die ältesten bekannten Gutachten sind die astrologischen. Schon vor über 3000 Jahren erstellten Gelehrte und Priester Gutachten, in denen sie nachweisen wollten, warum ein beabsichtigter Feldzug erfolgreich sein wird oder nicht. Welche Person am Hofe eines Herrschers beförderungswürdig sei und wer zur Untreue neige. Oft diente das Gutachten dazu Interessen durchzusetzen oder eine bestimmte Stimmung abzubilden und zu einem Abschluss der Auseinandersetzungen zu kommen.


 

Der im 17. Jahrhundert prominente Jurist Benedict Carpzov diskreditierte parteinehmende Konsiliarjuristen polemisch als gewinnsüchtige, rabulistische "Rechtsverderber". Die deutsche Konsiliarpraxis der Frühen Neuzeit kann man als "Markt zu verstehen, auf dem professionelle juristische Dienstleistungen in großer Zahl angeboten und nachgefragt wurden".

Heinrich Adam Degenhard, Kurmainzer Hofkammersekretär und Protokollant verfasste das berühmte Gutachten über den Rheingauer Weinbau und überreichte 1787, eine scharfsinnige Analyse des seinerzeitigen Tiefstandes des Weinbaus im Rheingau durch Überproduktion infolge Flächenausweitung, falsche Absatzpolitik, schematisches Datum der Weinlese usw.

Mit großem Weitblick empfiehlt er Rodungsprämien für minderwertige Weinberge, verstärkten Übergang zur Flaschenfüllung, eine Rheingauer Zentralkellerei in Eltville, vor allem aber eine an der Traubenreife orientierte spätere Weinlese nach dem Beispiel von Schloss Johannisberg, wo durch einen bekannten Zufall dieser Vorteil entdeckt und die Spätlese zum Gesetz geworden sei.

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