Bei der Architektenkammer Hessen besteht zur Sicherung der Qualität ihrer Architekten eine Weiterbildungspflicht.
In zwei Jahren muß jeder Architekt durch Weiterbildungsmaßnahmen 32 Weiterbildungs-Punkte erzielen.
Für unsere Sachverständigenlehrgänge (Bau-Sachverständige und Bewertungs-Sachverständige) erhalten Sie gem. § 5 der Fortbildungsordnung der AKH pro Seminartag 8 Punkte.
Hierdurch erzielen Sie die maximale Punktezahl von 32 Ausbildungspunkten durch ein fünftägiges Seminar.
Bei Weiterbildungn erhalten Sie 8 Punkte pro Tag.
Information: Brief der AKH an modal (pdf-Datei, 29 KB)