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Info zur Fortbildungsordnung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen K. d. ö. R.

Anerkannt durch die Architektenkammer Hessen!

Bei der Architektenkammer Hessen besteht zur Sicherung der Qualität ihrer Architekten eine Weiterbildungspflicht.

In zwei Jahren muß jeder Architekt durch Weiterbildungsmaßnahmen 32 Weiterbildungs-Punkte erzielen.

 

Für unsere Sachverständigenlehrgänge (Bau-Sachverständige und Bewertungs-Sachverständige) erhalten Sie gem. § 5 der Fortbildungsordnung der AKH pro Seminartag 8 Punkte.

Hierdurch erzielen Sie die maximale Punktezahl von 32 Ausbildungspunkten durch ein fünftägiges Seminar.

Bei Weiterbildungn erhalten Sie 8 Punkte pro Tag.

 

Information: Brief der AKH an modal (pdf-Datei, 29 KB)

 

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