Mit einem bundesweit einmaligen flächendeckenden Vorhaben setzt die Landesregierung in punkto beruflicher Weiterbildung neue Akzente: Mit dem Bildungsscheck sollen berufstätige Frauen und Männer zu mehr Weiterbildung motiviert werden.
Als Anreiz dafür, dass mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch mehr Unternehmen Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, bietet der Bildungsscheck Weiterbildung zum halben Preis: Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck). Angesprochen werden sollen Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben.
Mit dem Projekt Bildungsscheck will die Landesregierung die Weiterbildungsbereitschaft der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhöhen. Denn die Bevölkerung steht dem Thema Weiterbildung zwar sehr positiv gegenüber – die tatsächlichen Weiterbildungsquoten sind aber sehr viel geringer. Mehr als 80 Prozent aller Arbeitgeber und Beschäftigten sehen berufliche Weiterbildung als wichtig für das eigene Berufsleben und für den Betrieb an. Doch nur 40 Prozent bilden sich tatsächlich weiter.
www.bildungsscheck.nrw.de
Quelle: Bildungscheck NRW
Förderung in Niedersachsen heißt: (IWiN)
Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN) ist ein Programm im Rahmen der niedersächsischen Ziel 3-Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). In Niedersachsen steht die Förderung in den Jahren 2004 bis 2006 unter dem Leitsatz: „Erster Arbeitsmarkt zuerst!“
Wirtschaftliche Veränderungen bedeuten für die Unternehmen einen ständigen Anpassungsprozess, um im Wettbewerb bestehen zu können. Gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärken die Position der Unternehmen im Wettbewerb, Arbeitsplätze werden dadurch gesichert.
Das Programm IWiN fördert gezielt Qualifizierungsmaßnahmen, die auf die Anforderungen einzelner Beschäftigter passgenau ausgerichtet sind. Es leistet somit einen Beitrag zum Strukturwandel in den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Niedersachsen.
Durch die Einrichtung von Regionalen Anlaufstellen für ESF geförderte Weiterbildung wird in Niedersachsen eine verbesserte Infrastruktur für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in KMU geschaffen.
Die Unternehmen können sich in Fragen der Weiterbildung bei einer der Regionalen Anlaufstellen in Niedersachsen beraten lassen und ihren Antrag auf Förderung der Qualifizierung einzelner Beschäftigter stellen, um einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Niedersachsen zu beantragen. Um Kleinstunternehmen zu unterstützen, können Betriebinhaberinnen und –inhaber ebenfalls einen Zuschuss für ihre Weiterbildung bekommen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internet – Seiten:
www.iwin-niedersachsen.de
Quelle: IWIN
Förderung in Brandenburg durch die "LASA Brandenburg GmbH":
Seit 1991 unterstützt das Land Brandenburg mit dem Landesprogramm "Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg" arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Brandenburgerinnen und Brandenburger. Dabei wurde das Landesprogramm immer weiter entwickelt.
Künftig sollen weitere Akzente bei der Integration insbesondere jugendlicher und älterer ArbeitnehmerInnen in den Arbeitsmarkt gesetzt werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darin, mit innovativen Modellförderungen arbeitsmarktpolitische Lösungen zu entwickeln, die das Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen haben. Darüber hinaus soll künftig auch weiterhin durch verschiedene Förderungen von Qualifizierung in kleinen und mittleren Unternehmen die Arbeitslosigkeit verhindert werden.
Eine Vielzahl der Förderprogramme wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
Das Landesprogramm "Qualifizierung und Arbeit für Brandenburg"Das Landesprogramm wird in verschiedene Schwerpunkte unterteilt:
Das Landesprogramm kann in seiner aktuellen Fassung auf der Homepage der Landesregierung Brandenburgs unter Landesprogramm eingesehen werden. Förderprogramme - Integration von Arbeitslosen INT 1
Förderung zur qualifizierenden Beratung von ExistenzgründerInnen INT 7
Gemeinsame Richtlinie zur Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) INT 13
Regionalentwicklung stärken – Langzeitarbeitslose schneller integrieren
(Regionalbudget) Förderung zur qualifizierenden Beratung von ExistenzgründerInnen Ziel des Programms ist, Gründungswillige auf dem Weg in die Selbständigkeit durch qualifizierende Beratung zu unterstützen. Gefördert wird die auf eine Existenzgründung abzielenden vorbereitenden Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für Gründungswillige sowie die Organisation des Begleitprozesses mittels "Lotsendiensten", deren Aufgaben vor allem darin bestehen:
Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter: www.lasa-brandenburg.de
(Quelle: LASA Brandenburg GmbH)